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Feld und Wiesenwege, kreuzwegse – nur eingeschränkt zu befahren. ©2018 Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Obstdiebstahl ist kein Kavaliersdelikt

Im vergangenen Jahr verschwanden stellenweise zentnerweise Kirschen. Das soll und darf sich nicht wiederholen. Um Obstdiebstalhl gewissenhaft vorzubeugen, haben die Ämter ihre Kontrollen der Feld-, Wirtschafts- und Waldwege rund um Wiesbaden verstärkt.

Volker Watschounek 6 Jahren vor 0

Für Wiesbadener und Hessische Bauern sind Obstdiebstähle keine Kavaliersdelikte. Auch wenn häufig nur der Eigenbedarf gedeckt wird, die Verdienstausfälle für Bauern sind erheblich.

Das unerlaubte Befahren von Feld- und Waldwegen wird nebensächlich, wenn das Problem dahinter so zu Tage tritt. Blühen Obstbäume und ist der Ertrag an Kirschen und anderen Früchten gut, ist an abgelegenen Wegen häufig Obstdiebstahl und ein damit verbundener Vandalismus zu beobachten.

„Ich hoffe sehr, dass unsere Kontrollen und die Präsenz der Streifenwagen in den Außenbereichen dazu führt, dass der Obstdiebstahl zurückgeht.“ – Andreas Kowol, Verkehrsdezernent

In Absprache mit dem Umweltamt geht die Wiesbadener und Rheingauer Verkehrspolizei bei ihren Kontrollstreifen verstärkt dagegen vor und kontrolliert im Zweifelsfall, ob es sich beim Pflücken von Kirschen um eine Ernte durch den Landwirt oder Pflücken von Unbefugten handelt. Im Fall von Diebstahl und Vandalismus wird dies zur Anzeige gebracht. Zum Eigenschutz setzt die Kommunale Verkehrspolizei insbesondere in den Abend- und Nachtstunden auch ihre Diensthundeführer ein.

 „Es werden regelmäßig Autofahrer angetroffen, die unerlaubt Wege befahren, sei es als Abkürzung oder um mit dem Auto bis zu den beliebten Stellen zu fahren, an denen man sich gerne in Feld und Wald aufhalten möchte.“ – Winnrich Tischel, Amtsleiter

Wer gelegentlich auf dem Weg zur Freundin den Feld- oder Waldweg benutzt, sollte also auf der Hut sein. Auch das Befahren von Feld- und Forstwegen zählt nämlich nicht zu den Kavaliersdelikten. Einmal erwischt, sind für das unbefugte befahren von Feld-, Wirtschafts- und Waldwege laut Bußgeldkatalog mindestens 30 Euro fällig. Parkt ein Auto, fordert die Verkehrspolizei die Autofahrer auf, die Fahrzeuge sofort zu entfernen und legal im Straßenraum abzustellen. „Angesichts der Größe der Gemarkung und der großen Zahl an Wegen sind wir trotz unserer regelmäßigen Kontrollen für Hinweise dankbar, zu welchen Tages- oder Nachtzeiten an welchen Orten unerlaubt Fahrzeuge auf den Feld- und Waldwegen fahren und oder abgestellt werden“, so Tischel abschließend. (Foto: Andreas Hermsdorf / pixelio.de)

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