Wer die OB-Wahl per Briefwahl abstimmen will, muss jetzt schnell sein. Der Stimmzettel muss bis zum 9. März 18 Uhr vorliegen.
Die Wahlen stehen vor der Tür – und wer per Briefwahl seine Stimme für die OB-Wahl abgeben möchte, darf keine Zeit mehr verlieren. In weniger als einer Woche müssen die Wahlbriefe bis spätestens 9. März um 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein. Doch warum wird die Briefwahl immer populärer und was sollten Bürger beachten, wenn sie von dieser Option Gebrauch machen wollen?
Achtung: Frist für die Briefwahl rückt näher
Zwar bietet das Wahlamt in der Regel die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen bis zum Freitag vor der Wahl, also bis 13 Uhr am 7. März, zu bestellen, doch wer sich für diesen Weg entscheidet, muss auch die Postlaufzeiten berücksichtigen. Wird die Bestellung am Mittwoch, dem 5. März, abgeschickt, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Unterlagen nicht mehr rechtzeitig ankommen. Eine Bestellung, die am Freitag oder sogar erst am Samstag eintrifft, könnte zu spät sein. Wer sich dieser Unsicherheit entziehen will, sollte die Wahlunterlagen unbedingt direkt im Wahlamt abholen oder den Wahlbrief persönlich einwerfen.
Wer seine Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten hat, kann auch nachträglich Ersatzunterlagen anfordern. Sollte das Wahlamt die Unterlagen bereits verschickt haben und diese nicht rechtzeitig beim Wähler angekommen sein, gibt es keine Möglichkeit, Ersatz auf anderem Wege zu erhalten. Der Wahlschein wird in solchen Fällen als ungültig erklärt. Ersatzunterlagen können direkt im Wahlamt, Friedrichstraße 16, abgeholt werden – und das sogar noch bis zum Wahltag um 15 Uhr.
Wichtig: Der Onlinedienst für Briefwahl wird abgestellt
Ab Mittwoch, dem 5. März 2025, wird der Onlinedienst für die Beantragung von Briefwahlunterlagen eingestellt. Das heißt, alle, die ihre Briefwahlunterlagen noch online anfordern möchten, müssen dies spätestens bis 12 Uhr an diesem Tag tun. Danach bleibt nur noch der klassische Postweg oder der direkte Besuch im Wahlamt. Daher gilt: Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die letzten Tage vor Ablauf der Frist keinesfalls verstreichen lassen.
Was tun, wenn es schnell gehen muss?
Gerade in den letzten Tagen vor der Wahl kann es zu einer erhöhten Nachfrage nach Briefwahlunterlagen kommen. Sollte jemand plötzlich so erkranken, dass der Gang ins Wahllokal nicht mehr möglich ist, gibt es noch die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen direkt beim Wahlamt abzuholen – auch am Wahlsonntag bis 15 Uhr. In diesem Fall kann der Wähler auch eine bevollmächtigte Person schicken, die die Unterlagen im Wahlamt abholt. Diese muss jedoch eine Vollmacht vorlegen, die sie berechtigt, die Unterlagen in Empfang zu nehmen.
Es ist also höchste Zeit, sich um die Briefwahl zu kümmern, um sicherzustellen, dass der Wahlbrief rechtzeitig abgegeben wird. Wer unsicher ist, sollte keine Zeit verlieren und direkt im Wahlamt vorbeischauen oder die Unterlagen auf den schnelleren Weg zurücksenden.
Foto – Briefwahl / Tim Reckmann / CC-BY-SA 2.0 / Flickr
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