Bürgerhäuser: Altes Rathaus Dotzheim, Bürgerhaus Dotzheim, Bürgerhaus Kostheim, Bürgerhaus Sonnenberg, Bürgersaal Biebrich, und, und, und. Die Konzepte stehen, die Türen stehen offen.
Findet eine Veranstaltung im Clubraum statt, sind nach den aktuell geltenden Hygieneregeln alle anderen Räume für Veranstaltungen gesperrt. Das gilt in allen Bürgerhäusern der Landeshauptstadt gleichermaßen. Parallele Veranstaltungen sind bis auf weiteres nicht gestattet. Viel wichtiger: Die städtischen Bürgerhäuser haben ihren Betrieb wieder aufgenommen.
Bürgerhausnutzung
Die Stadtverwaltung teilt mit, dass ausschließlich Veranstaltungen zugelassen werden, bei denen die Hygiene- und Abstandsregelungen der auch tatsächlich eingehalten werden können. Etwaige Nebenräume wie Küchen, Umkleidekabinen oder Duschen stehen nicht zur Verfügung. Das Anbieten und Verteilen von Speisen und Getränken jeglicher Art ist bis auf weiteres während der Bürgerhausnutzung nicht gestattet.
Private Feiern
Private Feiern sowie ähnliche Veranstaltungen, die den Charakter einer Feier haben, sind aufgrund der strengen Vorgaben des Landes bis einschließlich 31. August nicht zulässig. Bereits erteilte Genehmigungen sind aufgrund der geänderten Situation hinfällig. Betroffene Vereine und Organisationen werden gebeten, sich bezüglich einer neuen Buchung an die Bürgerhausverwaltung zu wenden. Alle Nutzergruppen müssen ein geeignetes Hygienekonzept vorlegen und sind für deren Einhaltung verantwortlich.
Hygienekonzept
Im dem vorzulegendem Hygienekonzpt ist die Veranstaltung genau zu beschreiben. Es sind Auskünfte zur (1) Raumgestaltung, (2) zur maximale Teilnehmerzahl, (mit/ohne) Einlassbeschränkungen, (3) darüber, wie ist sichergestellt ist, dass während der Veranstaltung die Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden, (4) darüber, wie die Gäste in den Veranstaltungssaal gelangen und diesen wieder verlassen (Vermeidung von Warteschlangen, „Einbahnstraßensystem“, etc.) notwendig. Außerdem gilt es (5) Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln zu platzieren ?, (6) Teilnehmerlisten, Nachweispflicht zu führen (7) eventuell individuelle Regelungen für einzelne Branchen zu beachten, (8) die Regelungen zur Einzelnutzung von sanitären Anlagen einzuhalten, (9) und Angaben über notwendige Desinfektionen und Flächen und Gegenständen zur treffen.
Raumgröße und Personenzahl
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Die offizielle Internetseite der Bürgerhäuser in Wiesbaden Sie unter www.wiesbaden.de.