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Wild streunende Katzen und ihr Balzverhalten... ©2017 Rene Schwietzke / Flickr

Kastrierungspflicht für Freigänger-Katzen

Die Katzenpopulation nimmt nicht nur in Deutschland, sondern auch in Wiesbaden immer größere Ausmaße an. Verwilderte Hauskatzen bevölkern die Landeshauptstadt. Die Kastrationspflicht für Katzenhalter soll Abhilfe schaffen.

Redaktion 6 Jahren vor 0

Laut Statistischen Bundesamt gibt es in Deutschland 8,6 Millionen Hunde und 13,4 Millionen Katzen (Stand 2016) und es werden immer mehr: Katzen.

Katze oder Hund? Bei dieser Frage scheiden sich oft die Geister. Zahlenmäßig ist das keine Frage. Sicher mit dafür verantwortlich ist die unterschiedliche Art der Tierhaltung. Leben Hunde weitestgehend immer mit ihren Herrchen zusammen. Katzenhalter gewähren ihren Liebsten dagegen häufig Freiräume – und das war/ist das Problem. Das unkontrollierte Streunen.

Kastrierungspflicht für Katzen

Abhilfe soll hier die Kastrierungspflicht schaffen. Katzenhalter sind ab sofort in der Pflicht, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Werden die Katzen nur in der Wohnung gehalten und älter als fünf Monate sind, gilt dies nicht.

Die Kennzeichnung ist mittels Mikrochip oder Tätowierung möglich. Die Registrierung kann durch Eintragung in ein Haustierregister, wie beispielsweise „Tasso“ vom Verein Tasso e.V. oder „Findefix“ vom Deutschen Tierschutzbund e.V., erfolgen.

Ausnahmeregelungen

Durch die Kennzeichnung und Registrierung kann eine durchgeführte Kastration nachvollzogen werden. Zudem ist die Kennzeichnung so genannter Freigängerkatzen sinnvoll, um diese bei Abgabe in einem Tierheim einem Halter zuordnen und zurückgeben zu können. Dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist auf Verlangen ein Nachweis über die durchgeführte Kastration und Kennzeichnung vorzulegen. Ausnahgenehmigungen für Katzenzüchter sind möglich und müssen beim Amt beantragt werden.

Verantwortung übernehmen

Die Verordnung richtet sich primär an das Verantwortungsbewusstsein der Katzenhalter und soll vor allem einer unkontrollierten Vermehrung der Katzenpopulation entgegenwirken. Sie hat somit vor allem appellativen Charakter. Jedoch kann das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Haltern aufgeben, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen und dies bei Nichtbefolgung auf Kosten des Halters selbst durchführen lassen. (Foto: Katze / Rene Schwietzke / CC-BY-SA 2.0 / Flickr)

 

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