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Integrationskurs für Flüchtlinge im American Arms Hotel. Archivbild: Volker Watschounek

„Integration durch Kultur“

Mitte Juni schrieb das Dezernat für Schule, Kultur und Integration wiederholt das Programm „Integration durch Kultur“ aus. Die Frist zur Anmeldung neuer Projekte wird bis zum 11. August verlängert.

Redaktion 7 Jahren vor 0

Seit 2016 fördert Wiesbaden unter dem Titel „Integration durch Kultur“ kulturelle Integrationsprojekte: Breakdance-Unterricht,  Musik- und Kunst-Projekte.

Im vergangenen Jahr startete das Dezernat für Schule, Kultur und Integration ein Sonderprogramm, zu dem Geflüchtete zu vielfältiger künstlerischer Auseinandersetzung eingeladen wurden. Entstanden und mit eier Summe von 50.000 Euro gefördert wurden fünfzehn Projekte im Bereich Theater, Film, Musik, kreatives Schreiben, Bildende Kunst und Multimedia.

„Kultur hat sich als ein geeignetes Medium erwiesen, um Integration zu befördern. Ich freue mich, dass hierfür von der Stadtverordnetenversammlung 30.000 Euro extra bewilligt wurden, die aus Mitteln des Integrationsamtes auf 50.000 Euro aufgestockt werden. Diese Mittel stehen für neue Projekte in diesem Jahr zur Verfügung. “ – Axel Imholz, Integrationsdezernent

Nach knapp einem Jahr sind fast alle der 15 bezuschussten Projekte erfolgreich abgeschlossen. Kultur- und Integrationsdezernent Axel Imholz setzt daher das Programm gerne fort (Wiesbaden lebt! berichtete).

Förderkriterien

Insbesondere werden Projekte gefördert, bei denen Geflüchtete und/oder Migranten bereits an der Konzeptentwicklung beteiligt waren oder auch Projekte, die ausdrücklich die Wünsche und Bedürfnisse der Geflüchteten mit einbringen. Die detaillierten Förderkriterien für dieses Sonderprogramm können unter E-Mail kultur@wiesbaden.de angefordert werden.

Anträge einreichen

Projektanträge sind unter dem Stichwort „Integration durch Kultur“ an das Kulturamt, Schillerplatz 1-2, 65185 Wiesbaden, beziehungsweise per E-Mail an kultur@wiesbaden.de zu richten. Wie im vergangenen Jahr entscheidet eine Jury, bestehend aus Vertretern der drei Ämter (Amt für Zuwanderung und Integration, Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge und Kulturamt) über die Anträge.

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