Die Uhr tickt unaufhörlich, und der Termin für die Landtagswahl am 8. Oktober rückt näher. Noch bleibt Zeit, Unterlagen zu beantragen.
Für all diejenigen, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, ist höchste Eile geboten. Denn, wie die Landeshauptstadt Wiesbaden in einer aktuellen Pressemitteilung verkündet, müssen die Höchste Zeit für Briefwahl: Landtagswahl am 8. Oktober um 18 Uhr bei der Wahlbehörden eingegangen sein. Wahlbriefe, die nach diesem Stichtag eintreffen, werden nicht berücksichtigt. Dies bedeutet, dass das Risiko, den Wahlbrief nicht rechtzeitig einzusenden, allein bei den Wählerinnen und Wählern liegt.
Wer bereits im Besitz der Briefwahlunterlagen ist, sollte keine Zeit verlieren. Die ausgefüllten Stimmzettel und der Wahlschein sollten zeitnah in dem roten Wahlbriefumschlag auf den Postweg gebracht oder persönlich an der angegebenen Adresse, Friedrichstraße 16, abgegeben werden.
Postweg beachten
Obwohl die Beantragung von Briefwahlunterlagen normalerweise bis zum Freitag vor der Wahl um 13 Uhr möglich ist, sollten alle, die den Postweg für Antragstellung und Abgabe der Briefwahlstimmen nutzen, die Postlaufzeiten berücksichtigen. Ein Antrag, der beispielsweise am Mittwoch, den 4. Oktober, zur Post gegeben wird, erreicht das Wahlamt frühestens am Donnerstag, möglicherweise sogar erst am Freitag, den 6. Oktober. Falls der Antrag dort noch am Freitag bearbeitet wird, erfolgt die postalische Zustellung der Briefwahlunterlagen im günstigsten Fall erst am Samstag vor der Wahl.
Briefwahlunterlagen
In solchen Situationen ist es ratsam, den Wahlbrief persönlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Wahlamt in der Friedrichstraße 16 abzugeben. Diese Möglichkeit sollte ebenfalls genutzt werden, wenn eine plötzliche Erkrankung es unmöglich macht, das Wahllokal am Wahltag aufzusuchen. In einem solchen Fall können Briefwahlunterlagen sogar noch bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr beantragt werden. Ab dem 4. Oktober um 12 Uhr können dann keine Briefwahlunterlagen mehr online beantragt werden.
Ersatz-Wahlunterlagen
Falls das Wahlamt Briefwahlunterlagen bereits ausgestellt und versandt hat, diese jedoch die wahlberechtigte Person nicht erreichen, besteht die Möglichkeit, Ersatzunterlagen zu beantragen. Der nicht angekommene Wahlschein wird dann für ungültig erklärt, um sicherzustellen, dass keine Drittperson damit wählen kann. Das Wahlamt in der Friedrichstraße 16 ist auch am Wahlsonntag, dem 8. Oktober, bis 15 Uhr geöffnet und stellt in solchen Fällen Ersatzunterlagen aus. Voraussetzung hierfür ist ein Briefwahlantrag sowie eine Vollmacht der erkrankten Person für den Empfang der Unterlagen.
Verantwortung der Wähler
Es bleibt festzuhalten: Die Zeit drängt, und wer per Briefwahl seine Stimme abgeben möchte, sollte sich nicht mehr allzu viel Zeit lassen. Die Stadt erinnert daran, dass die ordnungsgemäße und rechtzeitige Abgabe der Wahlunterlagen in der Verantwortung der Wählerinnen und Wähler liegt.
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