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Landtag, 1 Haushalt, 800 Quadratmeter , Fahne Hessen ©2020 Pixbay

Hessen verbietet Großveranstaltungen

1966 bestätigte Fälle und die Zahl steigt weiter. Bund und Länder verfolgen daher auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) mit massive Anstrengungen das Ziel, eine Infektion so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus so zu vermeiden. Das Verbot von Großveranstaltungen ist unumgänglich.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Sportveranstaltungen, Straßenfeste, spezielle Märkte, Fußballspiele, Kongresse, Aktionärsversammlungen, Messen, Firmenevents – kurz: Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind in Hessen verboten.

Aufgrund der neuen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zum Umgang mit Großveranstaltungen und dem uneinheitlichen Umgang mit den bestehenden Empfehlungen in den Kommunen, hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration heute die Gesundheitsämter angewiesen, per Allgemeinverfügung in ganz Hessen die Durchführung von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern (Großveranstaltungen) zu verbieten. Ausnahmen sind nicht zulässig. Die Allgemeinverfügung ist zunächst bis 10. April 2020 befristet.

„Dieser Schritt wurde notwendig, nachdem sich gezeigt hat, dass unsere Empfehlung durch die Veranstalter und die Gesundheitsämter unterschiedlich interpretiert wird.“ – Sozial- und Integrationsminister Kai Klose

Der Veranstaltungsbegriff wird dabei weit gefasst: Hierunter fallen nicht nur Sportereignisse mit einer entsprechenden Zuschauerzahl, sondern insbesondere auch Kongresse, Messen und Tagungen, Theater, Konzerte und ähnliche Festivitäten, aber auch Personal-, Betriebs-, Aktionärs- und Gesellschafterversammlungen. Nicht unter den Veranstaltungsbegriff fällt der Besuch von Bildungseinrichtungen wie Schulen und Universitäten sowie der Besuch von Betreuungseinrichtungen für Kinder unter 16 Jahren.

„Bei großen Menschenansammlungen lässt sich die Gefahr einer Virusübertragung angesichts des aktuellen Verlaufs an Infektionen mit SARS-CoV-2 grundsätzlich nicht sicher beurteilen.“ – Sozial- und Integrationsminister Kai Klose

Dieser Schritt ist notwendig, da bei Veranstaltungen mit hohen Teilnehmerzahlen eine vollständige und zuverlässige Erfassung der Teilnehmenden für eine eventuelle Rückverfolgung nahezu unmöglich ist. Darüber hinaus geht bei solchen Veranstaltungen eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit nicht nur von der Veranstaltung selbst aus, sondern insbesondere auch von der An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die zu vermeiden ist.

Risikobewertung des Robert-Koch-Institut

Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 wurde am 11.03.2020 von der WHO zu einer Pandemie erklärt. Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Es handelt sich weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation. Bei einem Teil der Fälle sind die Krankheitsverläufe schwer, auch tödliche Krankheitsverläufe kommen vor. Die Zahl der Fälle in Deutschland steigt weiter an.

Kontakt

Bei Fragen können sich hessische Bürgerinnen und Bürger an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Auch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration stellt auf seiner Website Informationen zum Coronavirus zur Verfügung: Hessenlink.de/2019ncov.

Foto oben ©2020 Pixbay

Weitere Nachrichten das Coronavirus betreffen lesen Sie hier.

Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.