Bayern und Baden Württemberg waren Vorreiter. Rheinland Pfalz und Hessen ziehen nach und heben die Isolationspflicht auf.
Die Hessische Landesregierung hebt die Isolationspflicht für positiv auf das Corona-Virus getestete Personen ab Mittwoch dieser Woche auf. Darauf hat sich das Kabinett in seiner heutigen Sitzung verständigt und die aktuelle Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung angepasst.
Eigenverantwortung übernehmen
Corona-Infizierten mit Krankheitssymptomen wird zugleich dringend empfohlen, die Wohnung möglichst nicht zu verlassen, um schnell wieder gesund zu werden und niemand anderen zu gefährden. Darüber hinaus gehen mit der Aufhebung der Isolationspflicht weitere Schutzmaßnahmen einher, beispielsweise eine Maskenpflicht in Innenräumen.
Isolationspflich bundesweit
Hessen ist mit Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland Pfalz und Schleswig-Holstein damit das fünfte Land, das sich von der Isolationspflicht für Corona-Infizierte verabschiedet. Wichtigster Grund: Die derzeit vorherrschende Omikron-Variante BA.5 führt trotz ihres hohen Ansteckungsgrades aktuell nicht zu einer bedrohlichen Belastung des Gesundheitssystems.
Hintergrund
Vor dem Hintergrund, dass (1) die gehen die Infektionszahlen seit Wochen kontinuierlich zurückgehen (aktuelle 7-Tage-Inzidenz in Hessen: 183,2); dass (2) es wirksame Schutzimpfungen, gerade für ältere und vorerkrankte Menschen, dank eines angepassten Impfstoffs gibt; (3) dass die Basisimmunität in Hessen bei mehr als 90 Prozent liegt, und die die Krankheitsverläufe meistens deutlich milder verlaufen; (4) wirksame, antivirale Medikamente verfügbar sind – und (5) Erfahrungen aus anderen EU-Staaten zeigen, dass die Aufhebung der Isolationspflichten keine negativen Folgen hatte ist der vergleichsweise schwere Grundrechtseingriff einer Isolationspflicht nicht mehr verhältnismäßig.
Eigenverantwortung statt Isolationspflicht
Für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test:
- eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel kann die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) abgesetzt werden.
- ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren – sowohl für Besucher wie auch für Personal. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind unter anderem Personen, die in der Einrichtung behandelt beziehungsweise betreut werden, sowie Polizei- und Rettungskräfte.
Zugleich wird dringend empfohlen, sich im Fall einer Infektion mit Symptomen für fünf Tage zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind.
Fortlaufende Überwachung
Die Aufhebung der Isolationspflicht ist Ergebnis der fortlaufenden Überprüfung der Corona-Lage in Hessen. Die Aufhebung der Isolation gilt ab Mittwoch auch für alle, die sich zu diesem Zeitpunkt in Isolation aufgrund der bisherigen Regelung befinden. Sollte sich die Situation vor allem in den hessischen Krankenhäusern wieder zuspitzen, wird die Landesregierung erneut beraten und entscheiden.
Aktuelle Corona-Zahlen
Mit Stand 22. November 2022 liegt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in sieben Tagen landesweit bei 183,2. Die Hospitalisierungsinzidenz liegt in Hessen derzeit mit 5,04 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner (15. November 2022: 5,16 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Mit Stand vom 21. November 2022 werden in hessischen Krankenhäusern 107 Patientinnen und Patienten intensivmedizinisch betreut, die mit SARS-CoV-2 infiziert sind. Am 14. November 2022 waren es noch 119.
Foto oben: ©2022 Pixabay
Weitere Nachrichten aus dem Ortsbezirk Mitte lesen Sie hier.
Die Internetseite der Stadt mit allen Corona-Nachrichten finden Sie unter www.wiesbaden.de.