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Polizist hält Kelle raus um Auto anzuhalten, Gurtverstöße, Handyverstöße?

Gurtverstöße und Handynutzung geahndet

Vergangenen Donnerstag, am 31. August hat, hat die Wiesbadener Polizei in der Berliner Straße im Rahmen einer nicht angekündigten Verkehrskontrolle in weniger als 90 Minuten mehrere Verkehrsverstöße festgestellt.

Volker Watschounek 1 Jahr vor 0

5 Gurtverstöße. 4 Fälle von Handynutzung am Steuer. Vollstreckung eines Haftbefehls. Verdacht auf Drogenbeeinflussung bei einem Autofahrer.

Am vergangenen Donnerstag hat der Regionale Verkehrsdienst der Wiesbadener Polizei in der Berliner Straße  zwischen 08:10 Uhr und 09:35 Uhr eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Bei dieser Aktion wurden mehrere Verstöße wie Gurtverstöße festgestellt und geahndet, und die Notwendigkeit solcher Maßnahmen erneut unterstrichen wurde.

Anschnallpflicht missachtet

Verstoß Punkte Bußgeld
Während der Fahrt nicht angeschnallt gewesen 0 30 €
ein Kind unangeschnallt im Auto mitgenommen 0 30 €
mehrere Kinder unangeschnallt im Auto mitgenommen 0 35 €
ein Kind ohne jegliche Sicherung im Auto mitgenommen (z. B. kein Gurt + kein Kindersitz) 1 60 €
mehrere Kinder ohne jegliche Sicherung im Auto mitgenommen (z. B. kein Gurt + kein Kindersitz) 1 70 €

Während der Kontrolle wurden insgesamt fünf Verkehrsteilnehmer wegen Nichtanlegens des Sicherheitsgurtes zur Kasse gebeten. Das Vergehen stellt eine erhebliche Gefahr für die Insassen und andere Verkehrsteilnehmer dar und wird dementsprechend konsequent geahndet. Des Weiteren wurden in vier Fällen Fahrer erwischt, die während der Fahrt ihr Mobiltelefon benutzten, was nicht nur ein Verstoß gegen die geltenden Verkehrsregeln darstellt, sondern auch die Aufmerksamkeit und Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet.

In einem besonders schwerwiegenden Fall stellten die Kontrollkräfte fest, dass gegen einen nicht angeschnallten Mann ein Haftbefehl vorlag. Dieser wurde unmittelbar vollstreckt, und der Betroffene wurde der Justiz übergeben.

Drogen im Straßenverkehr

Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim ersten Mal 500 € 2 1 Monat
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim zweiten Mal 1.000 € 2 3 Monate
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr ab dem dritten Mal 1.500 € 2 3 Monate
Gefährdung des Straßenverkehrs
unter Drogeneinfluss
3 Entziehung der Fahrerer­laubnis

Zusätzlich zu diesen Verstößen wurde ein Autofahrer angehalten, bei dem der Verdacht auf Drogenbeeinflussung bestand. Ein vor Ort durchgeführter Drogenvortest verlief positiv, woraufhin eine Blutentnahme durchgeführt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Drogen am Steuer stellen eine erhebliche Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar, und die Polizei geht konsequent gegen solche Vergehen vor.

Im Zeichen der Verkehrssicherheit

Die Verkehrskontrolle in der Berliner Straße verdeutlicht erneut die Bedeutung der polizeilichen Präsenz auf unseren Straßen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und das Fehlverhalten im Straßenverkehr zu sanktionieren. Die Wiesbadener Polizei wird auch in Zukunft solche Kontrollen durchführen, um das Wohl der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die Einhaltung der Verkehrsregeln sicherzustellen.

Foto oben ©2020 Pixabay

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