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Regelungen im Umgang mit der Corona-Pandemie

Corona-Regeln: Ausweis beim Kellner vorzeigen

Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat am Montag die bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus angepasst. Des Weiteren werden die zum 31. Oktober auslaufenden Regelungen verlängert und angepasst.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Private Feiern mit 25 Personen, öffentliche Veranstaltungen mit maximal 250 Personen. Drei-Quadratmeter-Regel in Geschäften gilt nicht mehr. Personalausweis vorzeigen.

Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung trägt den steigenden Infektionszahlen Rechnung und passt die bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus an. Darüber hinaus weist der Stab darauf hin, das viele bestehende Corona-Verordnungen in Hessen zum 31.10. ausliefen und entsprechend anzupassen, zu verändern respektiver zu verlängern seien.

Wir stehen vor der Herbst-/Wintersaison und vor der Herausforderung, unsere Gesundheitssysteme weiterhin nicht zu überlasten, wenn Corona-Infektionen und die Grippewelle uns zeitgleich ins Haus stehen. Wir werden – wie gewohnt – besonnen und mit Augenmaß handeln.“ – Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose

Der Ministerpräsident rief mit Blick auf die stark steigenden Infektionen im Rhein-Main-Gebiet zur Vorsicht auf. Die Hessen müssten alles daransetzen, einen erneuten Lockdown zu verhindern. Ziel sei es, dass Schulen und Kitas offenbleiben. Auch Betriebe und Geschäfte seien offenzuhalten. Deshalb müssen wir jetzt bei privaten Feiern, im Urlaub und in der Freizeit zusätzliche Einschränkungen in Kauf nehmen. Auch wenn uns das allen schwerfällt, so Bouffier weiter.

Außerdem hat sich das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung mit der Leiterin des Virologischen Instituts der Universitätsklinik Frankfurt, Prof. Dr. Sandra Ciesek sowie dem Leiter des Instituts für Virologie an der Philipps-Universität Marburg Prof. Dr. Stephan Becker über den aktuellen Stand des Infektionsgeschehens in Hessen und Deutschland ausgetauscht.

Corona-Regelungen im Überblick

Corona-Regeln für private Feiern

Da diese immer wieder Herde von erheblichen Ausbruchsgeschehen waren und sind, werden private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung auf max. 50 Personen begrenzt. Für Feiern in privaten Räumen wird eine Höchstteilnehmerzahl von 25 Personen dringend empfohlen.

Corona-Regeln Veranstaltungen / Kulturangebote:

Für öffentliche Veranstaltungen gilt weiterhin eine Begrenzung auf 250 Personen. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Hygienekonzeptes. Veranstaltungen mit mehr Personen, bedürfen einer zusätzlichen Genehmigung durch das örtliche Gesundheitsamt.

Die bisherige 3-Quadratmeter-Regelung bei Veranstaltungen oder Kulturangeboten wie Theater, Konzerten oder Kinos entfällt. Es gelten die allgemeinen Abstands- und Kontaktregeln. Das heißt: 1,5 Meter Abstand, max. 10 Personen zusammen wie bspw. in der Gastronomie. Auch in Schwimmbädern wird die 3-Quadratmeter-Regelung aufgehoben.

Bei Zusammenkünften von Senioren wurde die Teilnehmerzahl bislang gesondert begrenzt. Dies wird aufgehoben. Es gelten die gleichen Vorgaben wie bei anderen Zusammenkünften.

Für Clubs und Tanzlokale gelten künftig die gleichen Regeln wie für die Gastronomie. Das bedeutet, diese können Gäste unter den geltenden Maßnahmen genau wie Bars und Restaurants bewirten. Es gilt aber ein Verbot von Tanzveranstaltungen. Dafür sind räumliche Vorkehrungen zu treffen. Die Öffnung muss durch das örtliche Gesundheitsamt genehmigt werden.

Corona-Regeln Geschäfte / Märkte:

Auch in Geschäften entfällt die 3-Quadratmeter-Regelung. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln. Die Spielbereiche für Kinder in Geschäften und auf Märkten dürfen wieder öffnen.

Auf Märkten mit einem erheblichen gastronomischen Angebot gelten jetzt die gleichen Anforderungen wie in Gaststätten. Dazu zählen insbesondere Abstandsregeln, Angabe von Kontaktdaten und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Kellnerinnen und Kellner.

Corona-Regeln Gästelisten / Kontaktnachverfolgung:

In der Vergangenheit hat sich bei Ausbruchsgeschehen gezeigt, dass falsche Angaben auf Gästelisten in der Gastronomie die Kontaktdatennachverfolgung erschwert haben. Deshalb soll die Angabe falscher Daten mit einem Bußgeld belegt werden.

Dementsprechend wird eine Pflicht der Gäste zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe der Daten zur Kontaktnachverfolgung in die Verordnung aufgenommen. Die Betreiber bzw. Veranstalter müssen die Angaben auf Plausibilität überprüfen. Dazu kann die Vorlage des Personalausweises bzw. Passes verlangt werden.

Auch Betreiber körpernaher Dienstleistungen wie bspw. Nagelstudios oder Friseure müssen zukünftig die Kontaktdaten ihrer Kundinnen und Kunden für eine mögliche Kontaktnachverfolgung erfassen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der beginnenden Erkältungszeit notwendig.

Corona-Regeln Mund-Nasen-Bedeckung:

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist zukünftig auch (1) in Wahlräumen und in Wahlkabinen (2) während des Aufenthalts auf Bahnsteigen und an Haltestellen vorgeschrieben.

Corona-Regeln Schule

In Schulen gilt weiterhin eine Maskenpflicht außerhalb der Klassenzimmer, bspw. auf den Schulhöfen oder in den Gängen. Vor Ort können Ausnahmen bestimmt werden. Die neue Verordnung stellt klar: Beim Essen und Trinken darf auch auf dem Schulhof der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden. Gleiches gilt, wenn es zu schulischen Zwecken erforderlich ist.

Corona-Regeln Reisebestimmungen / Beherbergungsverbot

Die bestehenden Regelungen bleiben bestehen.

Die Verordnungen treten am 19.10.2020 in Kraft und gelten bis zum 31. Januar 2021.

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Die offizielle Internetseite des Stadt mit allen Fakten zu Corona finden Sie unter: www.wiesbaden.de.

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.