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Masern-Impfung, Impfpflicht, Kind wird geimpft

Bei fehlender Masern-Impfung droht Bußgeld

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Besonders bei Kindern unter 5 Jahren und bei Erwachsenen kann sie zu schweren Komplikationen führen. In Deutschland gilt deshalb das Masernschutzgesetz. Bei fehlendem Nachweis droht ein Bußgeld in Höhe von 2500 Euro.

Volker Watschounek 2 Jahren vor 0

Kinder ab einem Jahr, die in Kindertagesstätten oder in der Tagespflege betreut werden, sowie Schulkinder müssen gegen Masern geimpft sein. Die Masern-Impfung gilt auch für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen, wie etwa Kitas, Kindertagespflege, Horten, Schulen, Kinderheimen.

Seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz, mit dem alle nach 1970 geborenen Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Kindertagesstätten, Schulen oder medizinischen Einrichtungen betreut werden oder tätig sind, eine Masern-Impfung gegen das hochansteckende Masernvirus nachweisen müssen. Bis zum 27. Februar 2023 wurden dem Wiesbadener Gesundheitsamt jedoch aus den Einrichtungen 3578 Personen gemeldet, von denen keine, keine ausreichenden oder zweifelhafte Impfnachweise vorgelegt wurden.

Gesundheitsamt kontrolliert

Von der Vorschrift erfasste Personen wurden mit dem Gesetz verpflichtet, der Einrichtungsleitung bis zum Ablauf des 31. Juli 2022 einen Nachweis darüber vorzulegen, dass zwei Masernschutzimpfungen empfangen wurden oder eine Immunität gegen das Masernvirus besteht oder aus medizinischen Gründen keine Schutzimpfung gegen das Masernvirus vorgenommen werden darf. Die Gesundheitsämter wurden jetzt mit der Kontrolle der Impfnachweise beauftragt.

Knapp die Hälfte fehlt

Analog dem Vorgehen bei der so genannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht, hat das Wiesbadener Gesundheitsamt mit gemeldeten Personen Kontakt aufgenommen. Von den rund 3500 angeschriebenen Personen liegen 1178 Rückmeldungen vor. 1128 haben nachgewiesen, dass sie gegen Masern immun sind. In 38 Fällen wurde das Verfahren aufgrund von Wegzug geschlossen. 1506 Fälle blieben ihrer ersten Rückmeldefrist zum 15. Februar 2023 säumig. Das Gesundheitsamt kommt daher nun seiner gesetzlichen Verpflichtung nach und versendete am 24. Februar Erinnerungsschreiben, um betroffenen Personen die Gelegenheit zu geben, sich beim Gesundheitsamt zurückzumelden.

Bußgeld droht

Laut Gesetzgeber ist mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro zu rechnen, wenn Personen betreut oder beschäftigt werden, die keinen entsprechenden Immunitätsnachweis vorgelegt haben oder wenn das Gesundheitsamt nicht über den Masernschutzstatus informiert wird beziehungsweise betroffene Personen dem Gesundheitsamt innerhalb einer angemessenen Frist keinen Nachweis vorlegen.

Masernschutzgesetz

Bei dem weltweit vorkommenden Masernvirus handelt es sich um eine hoch ansteckende Infektionskrankheit. Diese verläuft selten harmlos und zieht in vielen Fällen Komplikationen und Folgeerkrankungen nach sich. Auch wenn in Deutschland durch den Einsatz von Impfungen die Häufigkeit von Masern-Erkrankungen zurückgegangen ist, kommt es dennoch immer wieder zu gehäuften Krankheitsfällen bei ungeschützten Personen. Mit dem Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) sollen laut Gesetzgeber insbesondere Kinder besser vor Masern geschützt werden.

Archivfoto oben ©2023 CDC / pexels

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Eine Übersicht mit Impfstellen in Hessen findet Sie unter soziales.hessen.de.

 

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