Auch wenn die Verkehrssicherheit im Vordergrund steht, freuen sich Sträucher, Gehölze und Bäume über den Verjüngungsschnitt. Die Zeit für die Baumpflege ist günstig.
Teilwegsperrungen
Alle Arbeiten wurden von Sachverständigen angeraten und werden unter Beachtung artenschutzrechtlicher Belange in enger Abstimmung mit dem Umweltamt sowie Denkmalschutz durchgeführt.
Unnützes Wissen
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit vom 1. März bis 30. September grundsätzlich den (radikalen) Schnitt wichtiger Biotopstrukturen wie Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und sonstige Gehölze. Damit soll insbesondere die Fortpflanzung vieler Tierarten geschützt werden. Das gilt nicht nur für Industrie und Gewerbe, sondern auch für Privathaushalte. Sie können sich ja schon mal überlegen, wann die Gartenpflege am besten bei Ihnen in den Zeitplan passt.
Bild oben ©2022 Volker Watschounek
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