Schweinepest: Auslauf und Freilandhaltung sind verboten. Grünfutter, Einstreu und natürliches Beschäftigungsmaterial darf nicht verwendet werden.
Um das Risiko einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu minimieren, hat Wiesbaden eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Leinenpflicht für Hunde vorsieht. Gleichzeitig gilt ein umfassendes Jagdverbot, ausgenommen davon ist lediglich der Weinbau. Landwirte benötigen zur maschinellen Ernte eine Genehmigung des Veterinäramtes.
Sammelstellen und Infotelefon
In Nordenstadt und Dotzheim wurden spezielle Sammelstellen für tote Wildschweine eingerichtet, die ab sofort für die Öffentlichkeit geschlossen sind. Zusätzlich wird ein ASP-Infotelefon eingerichtet, über das Bürger Informationen erhalten können. Funde von toten Wildschweinen sollten idealerweise mit GPS-Daten gemeldet werden, um eine effiziente Koordination zu gewährleisten.
Sperrzone im Landkreis Groß-Gerau
Nach einem positiven ASP-Test bei einem Wildschwein wurde eine 15 Kilometer Radius Sperrzone um den Fundort im Landkreis Groß-Gerau eingerichtet (Wiesbaden lebt berichtete). Verschiedene Wiesbadener Stadtteile liegen ganz oder teilweise innerhalb dieser Zone, deren genauen Verlauf Bürger auf wiesbaden.de einsehen können.
Hintergrund zur Afrikanischen Schweinepest
Die ASP ist eine schwerwiegende Tierseuche, die für Schweine tödlich verläuft, jedoch keine Gefahr für Menschen darstellt. Weder durch den Verzehr von Schweinefleisch noch durch direkten Kontakt können Menschen infiziert werden. Eine Impfung zum Schutz vor der ASP existiert bisher nicht.
Betriebe in der infizierten Zone sind zu strikten Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet, darunter Einschränkungen bei der Verwendung von Gras, Heu und Stroh. Ein absolutes Jagdverbot gilt innerhalb der betroffenen Gebiete, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Archivfoto ©2017 Volker Watschounek
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