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Neue Regelungen beim fachkräfteeinwanderungsgesetz. ©2020 YouTube Video

Änderungen beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Seit dem 1. März gilt in das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Damit erleichtert die Bundesregierung die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten und sorgt über ein beschleunigtes Verfahren, dass das Anerkennungsverfahren verkürzt wird. Optimiert wurde insbesondere das Die meisten Aufenthaltsgesetz.

Volker Watschounek 5 Jahren vor 0

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert Einreise und Aufenthalt und die Anstellung von Fachkräften. Darüber hinaus ist der Aufenthalt für eine qualifizierte Berufsausbildung gestattet.

Seit dem 1. März 2020 gilt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Mit dem neuen Gesetzt wurde die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland erheblich erleichtert. Ziel der Arbeitsmarköffnunhg ist der Zuzug von Arbeitern und damit die Steigerung von Fachkräften.

„Mit der neuen spezialisierten Servicestelle baut die Ausländerbehörde ihre Dienstleistungen weiter aus und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Wiesbaden.“ – Christoph Manjura, Sozial- und Integrationsdezernent

Auch Wiesbadener Unternehmen werden durch das Gesetz verstärkt dabei unterstützt, qualifiziertes Personal zeitnah nach Deutschland holen zu können. Hierfür ist die Ausländerbehörde Wiesbaden mit der neuen Servicestelle Arbeitsmigration erster Ansprechpunkt. Sie koordiniert als zentrale Anlaufstelle alle für die Einreise der Fachkraft durchzuführenden Verfahren – Anerkennungsstellen, Bundesagentur für Arbeit, Auslandsvertretung –  außerdem berät und unterstützt sie die Arbeitgeber in allen Phasen. Dazu schließen der Arbeitgeber und die Ausländerbehörde eine Vereinbarung. Diese ermöglicht es den Unternehmen, Fachkräfte innerhalb von vier Monaten nach Deutschland zu holen.

„Die Servicestelle beantwortet alle rechtlichen Fragen zum Thema Fachkräfteeinwanderung und räumt Fehlinformationen aus dem Weg.“ – Christoph Manjura, Sozial- und Integrationsdezernent

Sind sich Fachkräfte und Unternehmen einig und gilt es danach etwa Unklarheiten zum Thema Visum zu klären, hilft die Servicestelle weiter. Denn ein Visum wird auch im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetztes benötigt. Für weitere Fragen und Kontakt steht die Servicestelle Arbeitsmigration per E-Mail an arbeitsmigration@wiesbaden.de sowie unter wiesbaden.de zur Verfügung.

Zielgruppe des Fachkräfteeinwanderungsgesetz

https://youtu.be/RkZXCkj8s9Y

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Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie auf der Seite der Bundesregierung unter www.make-it-in-germany.com.

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