Im Haushalt 2018/2019 werden die geschätzten Erträge der Landeshauptstadt mit den geplanten Aufwendungen, welche die Stadt im Doppelhaushalt voraussichtlich, gegengerechnet.
Die gute Nachricht vorweg. Hessens Innenminister hat den Haushalt 2018/2019 ohne Auflagen erteilt. „Nun kann mit der Umsetzung des Zahlenwerks begonnen werden,“ so Wiesbadens Stadtkämmerer Axel Imholz.
„Die Haushaltsgenehmigung für die Jahre 2018 und 2019 erteile ich ohne Auflagen, da die Fehlbedarfe im ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes durch die Inanspruchnahme der verfügbaren Rücklagemittel ausgeglichen werden können und die Stadt insoweit die gesetzliche Verpflichtung des Paragraphen 92 Absatz 3 Hessische Gemeindeordnung noch erfüllt.“ – Innenminister Peter Beuth
Damit ist der dritte Doppelhaushalt in der Verantwortung von Stadtkämmerer Imholz ohne Auflagen genehmigt worden. „Die nachhaltige Haushaltswirtschaft und die gute Wirtschaftsstruktur der Landeshauptstadt Wiesbaden haben dazu geführt, dass der ordentlichen Ergebnisrücklage durch die ordentlichen Jahresüberschüsse in den Haushaltsjahren 2012, 2013 sowie 2015 bis 2017 wieder Mittel zugeführt werden konnten. Diese Rücklage ist ausreichend, um die geplanten Defizite 2018/2019 auszugleichen“, so Imholz. Die auflagenfreie Genehmigung sei nur möglich geworden, weil sich alle Dezernate und die Stadtverordnetenversammlung an die engen Vorgaben gehalten hätten.
„Sie profitiert von der guten Konjunkturlage und daraus resultierenden überdurchschnittlichen Gewerbesteuererträgen.“ – Innenminister Peter Beuth
Die Genehmigung des Haushalts 2018/2019 hat der Innenminister aber auch mit einer Mahnung an die Stadtpolitik verbunden: „Die Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich auch weiterhin in einer stabilen Haushaltslage. Sie profitiert von der guten Konjunkturlage und daraus resultierenden überdurchschnittlichen Gewerbesteuererträgen. Allerdings steigen auch die Aufwendungen seit Jahren kontinuierlich an. Die Stadt sollte ihren Haushalt daher verstärkt auf Einsparmöglichkeiten überprüfen. Andernfalls drohen in Haushaltsjahren mit rückläufigen Erträgen erhebliche Fehlbeträge, die möglicherweise durch die gebildeten Rücklagen nicht kompensiert werden können.“
Die Stadt wird des Weiteren aufgefordert, im Rahmen des Haushaltsvollzugs zu versuchen, die Haushaltsjahre 2018 und 2019 ohne Verluste abzuschließen beziehungsweise jahresbezogene Überschüsse zu erzielen und der Rücklage zuzuführen. „Dieses Ziel ist zwar ambitioniert, aber erreichbar“, sagt Imholz.
„Wichtig ist, dass wir bei den drängendsten kommunalen Aufgaben wie dem Ausbau der Kinderbetreuung, dem Bau und der Sanierung von Schulen, dem Wohnungsbau, der Sicherheit und Ordnung sowie dem Ausbau des öffentlichen Nah- und Radverkehrs weiter vorankommen.“ – Axel Imholz, Stadtkämmerer
Außerdem wurden der Genehmigung Hinweise beigefügt, die von der Stadt zu erfüllen sind. Dazu gehört die Einhaltung der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Leitplanken zum Personalbudget, die weiterhin angewendet werden sollen. Im Bereich Personal drängt das Innenministerium auf kontinuierliche Umsetzung von Personalkosteneinsparungen, wobei zusätzliche Stellenbesetzungen nur bei Erfüllung des gesetzlichen Auftrags zur Kinderbetreuung und bei Finanzierung durch Dritte zulässig sind. Des Weiteren sollen nur Auszahlungen geleistet werden, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder die bei Anlegung strengster Maßstäbe dringend erforderlich sind. Eingeleitete Konsolidierungsmaßnahmen sind zu intensivieren, um das Gebot des gesetzlichen Haushaltsausgleichs zu erreichen.
Haushaltsplan öffentlich
Für das Inkrafttreten des Haushaltsplans schreibt die Gemeindeordnung vor, dass die Haushaltssatzung öffentlich bekannt zu machen und anschließend der Haushaltsplan an sieben Tagen öffentlich auszulegen ist. Dies geschieht in den Kalenderwochen 24 und 25 (ab Montag, 11. Juni) im Verwaltungsgebäude Gustav-Stresemann-Ring 15.