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Wahlbenachrichtigungen zu den Kommunalwahlen werden zugestellt

Die Wahlbenachrichtigungen für die 250.000 Wahlberechtigten der Kommunalwahlen am Sonntag, 15. März, werden in den nächsten Tagen durch die Post versandt. Das Wahlamt bittet die Bürgerinnen und Bürger, bei der Postdurchsicht besonders auf die Wahlbenachrichtigungen zu achten und sie nicht irrtümlich für eine Werbedrucksache zu halten.

Kyra Intelliana 2 Stunden vor 0

Die Wahlbenachrichtigungen für die 250.000 Wahlberechtigten der Kommunalwahlen am Sonntag, 15. März, werden in den nächsten Tagen durch die Post versandt. Das Wahlamt bittet die Bürgerinnen und Bürger, bei der Postdurchsicht besonders auf die Wahlbenachrichtigungen zu achten und sie nicht irrtümlich für eine Werbedrucksache zu halten.

Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger, die bis Sonntag, 22. Februar, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich innerhalb der Auslegungsfrist für die Wählerverzeichnisse (23. bis 27. Februar) mit dem Wahlamt, Telefon (0611) 314501, in Verbindung setzen. Nur so kann im Wählerverzeichnis nachgesehen werden, ob sie eingetragen sind und erforderlichenfalls ein Nachtrag veranlasst werden. 

Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht sichergestellt werden kann, dass Wahlbenachrichtigungen auch innerhalb einer Familie zeitgleich zugestellt werden und bittet deshalb von Anrufen vor Sonntag, 22. Februar, abzusehen. 

Alle Wahlberechtigten sollten gleich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung einen Blick darauf werfen und sich ihren Wahlraum einprägen, sie laufen dadurch nicht Gefahr, am Wahltag einen falschen Wahlraum aufzusuchen, falls sie ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben sollten. 

Wer am Wahltag den Wahlraum nicht aufsuchen kann oder will, kann Briefwahl beantragen, dies ist bis Freitag, 13. März, 13 Uhr, möglich. 

Die einfachste und komfortabelste Möglichkeit Briefwahl zu beantragen ist, mit dem auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung aufgedrucktem QR-Code. 

Briefwahl kann aber auch online unter www.wiesbaden.de (Öffnet in einem neuen Tab) über den Link beantragt werden. 

Sie kann auch schriftlich beantragt werden, indem die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und in einem frankierten Umschlag an die Stadtverwaltung Wiesbaden, Wahlamt, Friedrichstraße 16, 65140 Wiesbaden, gesendet wird. 

Wer seine Stimme vorab persönlich abgeben will, kann dies ebenfalls tun. 

Öffnungszeiten der Briefwahlausgabestellen seit 2. Februar:

•        Wahlbüro

Friedrichstraße 16, 1. OG, Seitenbau; Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr

(Freitag, 13. März, von 9 bis 13 Uhr), Samstag von 10 bis 14 Uhr (nicht mehr am Samstag, 14. März)

•        Ortsverwaltungen

Einwohnerinnen und Einwohner der Außenbezirke können in der für sie zuständigen Ortsverwaltung zu deren Öffnungszeiten wählen. Die Ortsverwaltungen sind am Freitag, 13. März, mindestens von 10 bis 13 Uhr geöffnet. 

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