Fettabsaugen, das Richten von Knochen, Hautstraffungen: kurz, Wahleingriffe, die nicht dringlich und aufschiebbar sind und vom Patienten bestimmt werden, sind von Mitte Mai an wieder zulässig.
Der Minister für Soziales und Integration in Hessen, Kai Klose, hat vergangenen Freitag die Wiederaufnahme sogenannter elektiver Eingriffe im stationären und ambulanten Bereich für die 19. Kalenderwoche angekündigt: gemeint sind Wahleingriffe Die dazugehörige Verordnung wurde entsprechend angepasst.
„Basierend auf dem Papier des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 27. April ‚Ein neuer Alltag auch für den Klinikbetrieb in Deutschland‘ gelten in einem ersten Schritt diese Regelungen auch für Hessen.“ – Kai Klose, Minister für Soziales und Integration in Hessen
Mit der Aufnahme selektiver Eingriffe und der Anpassung der dazugehörenden Verordnung sind 25 Prozent der vorhandenen Intensivbetten für COVID-19-Patientinnen und -Patienten vorzuhalten. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die OP-Kapazität für bis zu 70 Prozent Elektiveingriffe geöffnet ist.
„Wir müssen weiterhin für alle Eventualitäten hinsichtlich der Entwicklung von COVID-19 Erkrankungen gewappnet sein, um die Menschen medizinisch gut versorgen zu können.“ – Kai Klose, Minister für Soziales und Integration in Hessen
Darüber hinaus wird den Ländern in dem Papier des Bundes der hessische Weg empfohlen, nämlich ein Stufenkonzept für die Versorgung und Vorhaltung von Intensivkapazitäten von COVID-19-Patienten zu entwickeln, das auf die regionalen Versorgungsstrukturen eingeht. Hessen hätte bereits vor Wochen erfolgreich einen Planungsstab etabliert, in dem Beteiligte aus den sechs medizinischen Versorgungsregionen koordinierend tätig seien und der den Anforderungen und Strukturen des hessischen Gesundheitssystems Rechnung trage, so Klose. Das Versorgungskonzept geht auf die Besonderheiten Hessens ein und werde gegenwärtig auf der Grundlage aktueller Belegungszahlen mit COVID-19-Patienten den künftigen Anforderungen entsprechend gemeinsam mit der Hessischen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen sowie der Landesärztekammer Hessen, den koordinierenden Krankenhäusern, dem öffentlichen Gesundheitsdienst und allen anderen Systembeteiligten fortentwickelt, so der Minister weiter.
„Ich bedanke mich für die bisher geleistete großartige Arbeit der Ärzte und Pflegekräfte im ambulanten und stationären Sektor.“ – Kai Klose, Minister für Soziales und Integration in Hessen
Entsprechende Anpassungen des Bundeskonzepts auf die hessischen Besonderheiten würden in einem zweiten Schritt in der 20. Kalenderwoche durch eine Verordnung geregelt werden. (Bild: OP – Bild von Sasin Tipchai auf Pixabay)
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