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Erst die Wahlbenachrichtigung, dann der Gang zur Urne, die ersten Prognosen und zuletzt die finale Auszählung. Wahlen eben. ©2018 Volker Watschounek

Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt

Bis alle Stimmen der Landtagswahl 2018 ausgezählt sind, dauert es noch bis Ende Oktober. Aktuell gibt es vom Briefträger erst einmal die Wahlbenachrichtigungen. Sie haben viel zu schleppen. Rund 4,5 Millionen sind das allein in Hessen: etwa 190.000 davon in Wiesbaden.

Volker Watschounek 6 Jahren vor 0

Die Wahlbenachrichtigung teilt Ihnen mit, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wo sie wählen können. Sie muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl zugestellt sein.

Zu viel Post? Zu viel Werbung? Ihr Briefkasten quillt auch immer mal wieder über – und sie raffen den Inhalt gerne mal schnell zusammen und werfen ihn in die Altpapier-Tonne? In den nächsten Tagen sollten Sie hier achtsam sein. Die Stadt und das Land verschicken die Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl und Volksabstimmungen am 28. Oktober .

Keine Wahlbenachrichtigung erhalten

Wiesbadener, die bis 7. Oktober keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich innerhalb der Auslegungsfrist für die Wählerverzeichnisse. vom 8. bis 10. Oktober, mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. Nur so kann im Wählerverzeichnis nachgesehen werden, ob sie eingetragen sind und erforderlichenfalls ein Nachtrag veranlasst werden muss. Da das Wahlamt nicht sicherstellen kann, dass Wahlbenachrichtigungen innerhalb einer Familie zeitgleich zugestellt werden bittet das Amt von Anrufen vor dem 8. Oktober abzusehen.

Alle Wahlberechtigten sollten gleich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung einen Blick darauf werfen und sich ihr Wahllokal einprägen, sie laufen dadurch nicht Gefahr, am Wahltag ein falsches Wahllokal aufzusuchen, falls sie ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben sollten.

Briefwahl beantragen

Wer am Wahltag das Wahllokal nicht aufsuchen will oder kann bis zum 26. Oktober die Briefwahl postalisch oder auch online beantragen. Das Antragsformular online finden Sie im Internet unter www.wiesbaden.de/wahlen – oder aber in den Ihnen zugesandten Unterlagen. Vorzugsweise sollte die Online-Antragsstellung genutzt werden. Wer seine Stimme vorab persönlich abgeben will, kann dies ebenfalls tun. Zur Landtagswahl und den Volksabstimmungen am 28. Oktober ist die Briefwahlausgabe (außer in der jeweils zuständigen Ortsverwaltung) ausschließlich im Wahlamt, Friedrichstraße 16 möglich. Öffnungszeiten: Montags bis freitags 9 bis 17 Uhr, mittwochs 9 bis 20 Uhr, samstags 10 bis 14 Uhr. Briefwahl ist nur bis Freitag, 26. Oktober 2018 um 13 Uhr, möglich.

Wer sich am Wahltag nicht in Wiesbaden aufhält, kann sich die Briefwahlunterlagen auch an den Urlaubsort oder eine andere Anschrift nachsenden lassen. Die Unterlagen werden an jeden Ort der Welt übersandt. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass nur die Wahlbriefe in die Ergebnisermittlung einbezogen werden, die am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse eingegangen sind.

Wählen ohne Wahlbenachrichtigung

Am Sonntag, den 14. Oktober, ist es dann soweit – in Hessen und in Bayern wird der Landtag gewählt. An der Wahlurne kann dann jeder wahlberechtigte Hesse und Bayer seine Stimme abgeben. Die hierzu notwendigen Unterlagen – Wahlbenachrichtigung – haben sie erhalten. Was ist aber, wenn Sie das Dokument verloren geht? Dürfen Sie dann trotzdem noch wählen?

Die Antwort lautet ja: Wählen ist auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich. Ein Landeswahlleiter erklärt dazu: „Die Wahlbenachrichtigung ist für den Wahlvorstand zwar hilfreich zum schnelleren Auffinden des Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis, aber für die Teilnahme an der Wahl nicht zwingend notwendig.“

Unbedingt den Ausweis mitnehmen

Falls Sie bis 16. Tage vor der hessischen Landtagswahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich unbedingt mit Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen und klären, ob Sie im Wählerverzeichnis gelistet sind. Wenn ihr Name dort nicht steht, können Sie nicht wählen.

Neben der Wahlbenachrichtigung, sollten Sie unbedingt ein Ausweisdokument im Wahllokal dabei haben. Ohne Ausweis können Sie in keinem Fall wählen. Das kann der Personalausweis, der Reisepass oder der Führerschein sein. Sollte Ihr Dokument abgelaufen sein, ist auch das kein Hindernis. Der Ausweis dient vorwiegend Ihrer Identifizierung anhand des Lichtbildes.

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.