„Viele fahren einfach weiter“, egal ob Forst- oder Feldweg
Was in anderen Ländern gilt, ist in Hessen nicht folgernd erlaubt. Gemäß dem hessischen Forstgesetz gilt auf Feld- und Forstwegen das Fahrverbot. Das Fahren mit Kraftfahrzeugen und Fuhrwerken bedarf der Erlaubnis des Waldbesitzers.