Raus in die Natur und frische Luft schnappen. Für viele Städter ist das am Wochenende Pflichtprogramm. Was ist erlaubt und was verboten?
Forst-und Feldwege tragen nicht umsonst Begriffe, die vorzugsweise unter Landwirten und Förstern geläufig sind und es hat einen Grund, warum diese Wege für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt sind. Nach Mitteilung des Wiesbadener Umwelt- und Verkehrsdezernates scheint dieses Durchfahrtsverbot jedoch immer seltener beachtet zu werden. Gerade mit Eintritt der wärmeren Jahreszeit häufen sich die Beschwerden über das Befahren von Feldwegen. Dezernent Andreas Kowol zeigt sich daher entschlossen, diesem Treiben ein Ende zu setzen.
Rechtslage Forst- und Feldweg, kurz gefasst
Jedes Betreten und jede Benutzung des Waldes in Hessen, die über das nach Abs. 1 bis 4 zulässige Maß hinausgeht, bedarf der Zustimmung der Waldbesitzerin oder des Waldbesitzers. Einer Zustimmung bedürfen insbesondere
- das Befahren von Waldwegen mit motorgetriebenen Fahrzeugen, für die ein Versicherungs- oder ein amtliches Kennzeichen erforderlich ist,
- das Reiten und das Radfahren auf Waldwegen, die nicht nach Abs. 3, § 16 Abs. 4 oder § 17 dafür freigegeben sind,
- das Zelten und Abstellen von Wohnwagen und anderen fahrbaren Unterkünften,
- das Starten und Landen von motorgetriebenen Modellflugzeugen,
- Veranstaltungen, wenn sie zu einer deutlichen Beunruhigung der im Wald lebenden Tiere, zu einer Verunreinigung von Waldgrundstücken oder zu einer Beschädigung von Pflanzen führen,
- die Durchführung von kommerziellen Veranstaltungen mit erwerbswirtschaftlicher Zielsetzung sowie
- das Rauchen im Wald. (Hessisches Waldgesetz (HWaldG))
Wiesbadens Verkehrsdezernent Andreas Kowol erklärt, dass es einen Grund dafür gebe, warum die Wege für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt sind. Ein Verstoß sei auch kein Kavaliersdelikt. Durch das unrechtmäßige Befahren entstehen nicht nur erhebliche Behinderungen für all die Menschen, die diese Wege zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Naherholung nutzen wollen, sondern es kommt auch zu erheblichen Beeinträchtigungen für die Land- und Forstwirtschaft, die auf die Nutzung dieser Wege angewiesen sind.
„Es spielt keine Rolle, ob manche diese Wege als einfache Abkürzung nutzen, oder ob andere meinen, zu Grillplätzen oder Aussichtspunkten im Wald mit dem Auto fahren zu müssen.“ – Andreas Kowol, Verkehrsdezernent
Die Feld- und Waldwege haben gerade für die Bevölkerung einer Großstadt eine erhebliche Bedeutung als vom Kraftfahrzeugverkehr geschützter Freizeit- und Erholungsraum. Bei vielen Wegen muss dies in Einklang gebracht werden mit der erforderlichen Nutzung durch die Land- und Forstwirtschaft. Dies ist manchmal schon schwierig und erfordert gegenseitige Rücksichtnahme, so der Dezernent weiter. Auch Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden durch den unerlaubten Kraftfahrzeugverkehr erheblich beeinträchtigt.
„Die Landeshauptstadt Wiesbaden kann und wird dieses unerlaubte Eindringen in diesen geschützten Raum durch den Kraftfahrzeugverkehr nicht hinnehmen.“ – Andreas Kowol, Verkehrsdezernent
Die Kommunale Verkehrspolizei wird deshalb ab sofort ihre Kontrollen der Wege in den Außenbereichen sowohl tagsüber als auch abends und nachts massiv verstärken. Dabei drohen 30 Euro Bußgeld für das unerlaubte Befahren dieser Wege, bei Wiederholungstätern wird das Bußgeld im Einzelfall erhöht.
Beschreibung Bußgeld Punkte Beim Ausfahren von einem Feld- oder Waldweg
die Vorfahrt eines bevorrechtigten Kfz missachtet
– mit Behinderung25 Euro – Beim Ausfahren von einem Feld- oder Waldweg
die Vorfahrt eines bevorrechtigten Kfz missachtet
– mit Gefährdung100 Euro 1 Beim Ausfahren von einem Feld- oder Waldweg die Vorfahrt eines bevorrechtigten Kfz missachtet – mit Unfallfolge 120 Euro 1
Die Kommunale Verkehrspolizei, die insbesondere abends und nachts auch mit ihren Diensthundeführern in den Außenbereichen Streife fährt, wird dabei auch andere mögliche Tatbestände, insbesondere Verstöße gegen umwelt- und abfallwirtschaftliche Vorschriften, konsequent ahnden. (Foto: Kārlis Dambrāns / CC-BY-SA 2.0 / Flickr)