Menü

kalender

April 2024
S M D M D F S
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930  

Partner

Partner

/* */
Kurzarbeitergeld

Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld verlängert

Kurzarbeitergeld hilft, Ihrem Betrieb wertvolle Arbeitskräfte zu erhalten, auch wenn Ihre Beschäftigten vorübergehend zu wenig Arbeit haben. Das Bundeskabinett hat die Verordnung für den Bezug von Kurzarbeitergeld verlängert.

Volker Watschounek 2 Jahren vor 0

Das Bundeskabinett hat die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld teilweise bis Ende September verlängert. Das gilt auch für Betriebe, die es neu beantragen müssen.

Bis zum 30. September 2022 ist es weiterhin ausreichend ist, wenn in Betrieben mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent haben. Zudem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Diese Zugangserleichterungen umfassen auch Betriebe, die ab dem 1. Juli 2022 neu oder nach einer mindestens dreimonatigen Unterbrechung erneut Kurzarbeit anzeigen müssen.

Unverändert bleibt: Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimme Voraussetzungen erfüllt.

Einige pandemiebedingte Sonderregelungen laufen aus

Einige der Sonderregeln sind zum 30. Juni 2022 ausgelaufen. Ab dem 01. Juli 2022 gelten wieder folgende Regelungen. Die Beschäftigten erhalten 60 Prozent des entfallenen Netto-Entgelts (Beschäftigte mit Kindern 67 Prozent) als Kurzarbeitergeld. Es kann grundsätzlich bis zu 12 Monate bezogen werden. Der Zuverdienst aus einem seit Beginn der Kurzarbeit neu aufgenommen Minijob wird auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Kurzarbeitergeld

Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzarbeit sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt:

Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld

Förderung von Weiterbildung

Übersicht der Regelungen

  Zuletzt befristet bis zum 30. Juni 2022 Ab dem 01.Juli 2022
Bezugsdauer

Bis zu 28 Monate, längstens bis 30. Juni 2022. Bis zu 12 Monate
Bezugshöhe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ab dem 4. Bezugsmonat:

70/77* Prozent des entfallenen Netto-Entgelts

bei Lohnausfall von mindestens 50 Prozent

Ab dem 7. Bezugsmonat:
80/87* Prozent des entfallenen Netto-Entgelts beiLohnausfall von mindestens 50 Prozent

*Beschäftigte mit mind.1 Kind

60/67* Prozent des entfallenen Netto-Entgelts

 

*Beschäftigte mit mind.1 Kind

Minijob

 

Hinzuverdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung bleibt anrechnungsfrei Hinzuverdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, wird angerechnet
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer Bezug Kurzarbeitergeld möglich Bezug Kurzarbeitergeld nicht mehr möglich

Foto oben ©2022 Pixabay

Weitere Nachrichten aus dem Ortsbezirk Klarenthal lesen Sie hier.

Die Internetseite der Agentur für Arbeit in Wiesbaden finden Sie unter www.arbeitsagentur.de.

 

Diskutieren Sie mit

Diskutieren Sie mit

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.