Ab dem Schuljahr 2024/25 müssen Eltern Erstanträge zur Erstattung vom Schülerticket digital einreichen.
Im kommenden Schuljahr 2024/25 stellen Eltern Erstanträge auf Kostenübernahme zur Schülerbeförderung, so der amtliche Terminus, ausschließlich online. Das heißt, sind die Voraussetzungen gegeben, übernimmt die Stadt auch die Kosten für das vergünstigte WI15-Ticket. Das Antragsformular und detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen finden sie online im Internetangebot der Stadt Wiesbaden. Ausnahmen gelten für Deutsch-Intensiv-Kurse. Diese Anträge sind weiterhin über das Schulsekretariat erhältlich.
Für die Folgejahre bleibt es einfach: Kaufnachweise für Tickets senden Eltern per Mail an schuelerbefoerderung@wiesbaden.de oder geben sie direkt bei der Schülerbeförderung am Schillerplatz 1-2 ab. Diese Regelung betrifft vor allem Eltern, deren Kinder an eine weiterführende Schule wechseln, sowie alle, die die Kriterien zur Antragsstellung erfüllen.
Effizienteres Verfahren
Schuldezernent Dr. Hendrik Schmehl begrüßt die digitale Neuerung. Für alle Beteiligten wird es einfacher. Antragstellende erreichen schneller ihr Ziel und die Verwaltung bearbeitet die Anträge effizienter. Im Schuljahr 2022/23 profitierten rund 4000 Schüler von der Fahrtkostenerstattung. Schmehl betont den sozialpolitischen Aspekt: Für viele Familien bedeutet dies eine spürbare finanzielle Entlastung. Fast drei Millionen Euro wurden dafür in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 bereitgestellt.
Antragsberechtigung und Fristen
Antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler von Grundschulen, Mittelstufen (Sekundarstufe 1) oder beruflichen Schulen. Anträge in Papierform, die nach den Sommerferien 2024 eingehen, werden nicht bearbeitet. Eltern sollten sich daher rechtzeitig auf das neue Verfahren einstellen.
Archivfoto oben ©2023 Wiesbaden lebt!
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Das Merkblatt Schülerbeförderungskosten können Sie sich hier herunterladen.
Nähere Informationen zum Schülerticket Hessen WI15 unter www.eswe-verkehr.de.
Die Internetseite des Rhein-Main-Verbunds finden Sie unter www.rmv.de.