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Landtag, 1 Haushalt, 800 Quadratmeter , Fahne Hessen ©2020 Pixbay

Neue Regeln: 800 Quadratmeter sorgen für Kopfschütteln

Hessens Abiturienten müssen nur noch zu den mündlichen Prüfungen in die Schule. Buchläden, Autohäuser und Fahrradgeschäfte dürfen ab Montag wieder öffnen. Alle anderen Handels-Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmeter unter Auflagen auch.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Von Montag an dürfen Geschäfte mit einer Fläche bis 800 zu Quadratmetern wieder öffnen. Das Kontaktverbot bleibt bestehen. Restaurants bleiben geschlossen, Eisdielen dürfen jetzt Eis ausliefern, Friseure öffnen am 4. Mai.

Die Hessische Landesregierung hat sich am Mittwochabend nach der Videokonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Regierungschefs der Länder im Kabinettausschuss Corona beraten und das weitere Vorgehen in der Corona-Krise festgelegt. Dabei wurde insbesondere die Frage, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang die Schule mit welchen Klassen wieder beginnen wird, konkretisiert. Bereits am Abend stand fest, der Einzelhandel mit einer Ladenfläche von 800 Quadratmetern darf am Montag wieder öffnen.

Ein bisschen zurück in Leben

Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und der hessische Kultusminister Alexander Lorz haben am Donnerstagnachmittag erklärt, dass die bisherigen Maßnahmen Erfolg gezeigt hätten. Damit sei es auch in Hessen gelungen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Jetzt gehe es darum, zu schauen, mit welchen Lockerungen Schritt für Schritt der Weg zurück ins alltägliche Leben gefunden werden kann, und was sich dafür jetzt sinnvoll umgesetzen lässt. Mit Blick auf den Schulunterricht führte Kultusminister Lorz aus, dass man sich insbesondere mit Blick auf den Schulunterricht sehr bewusst sei, dass jede Lockerung, jede Schulklasse, die wir wieder zulassen, zu einem erhöhten Infektionsrisiko führt.

Schulstart am 27. April

Folgende Punkte wurden für Hessen vereinbart: Hessens Abiturientinnen und Abiturienten müssen nur noch zu den mündlichen Prüfungen erscheinen. Der normalerweise bis zum 15. Mai vorgesehene Unterricht entfällt. Für die Schüler der Abschlussklassen von Haupt-, Real- und Berufsschulen sowie den vierten Klassen der Grundschulen beginnt die Schule wieder am 27. April. Auch für die 12. Klassen fängt die Schule am 27. April wieder an. Um die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln zu gewährleisten, werden die Klassen auf eine maximale Größe von 15 Schülerinnen und Schülern verkleinert. Die zentralen Haupt- und Realschulprüfungen finden nun vom 25. – 29. Mai statt.

Kindertagesstätten und Pflegeeinrichtungen

Kindertagesstätten bleiben weiterhin geschlossen. Die Hessische Landesregierung hat jedoch beschlossen, die Notbetreuung weiter auszubauen. Einen Anspruch auf Kinderbetreuung erhalten danach nicht mehr nur die Eltern von systemrelevanten Berufen, sondern ab dem 20. April auch alleinerziehende Berufstätige. Das Kontakt- und Besuchsverbot in Alten- und Pflegeeinrichtungen bleibt in Hessen zunächst bestehen. Es sollen besondere Schutzkonzepte für diese Einrichtungen entwickelt werden, um maximalen Schutz zu erreichen und zugleich soziale Kontakte zu ermöglichen.

Kontaktverbot

Alle weiteren Maßnahmen und Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie für Hessen orientierten sich an dem am Mittwoch gefassten Beschluss von Bund und Ländern. Demnach gilt, dass das bisherige Kontaktverbot bis zum 3. Mai 2020 bestehen bleibt. Das bedeutet, auch weiterhin dürfen sich Personen maximal zu zweit oder nur mit Personen des eigenen Hausstands in der Öffentlichkeit aufhalten. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Verstöße gegen diese Beschränkungen werden entsprechend von den Behörden geahndet.

Lockerungen im Einzelhandel

Erste Lockerungen der bisher geltenden Maßnahmen gibt es im Einzelhandel: Vom 20. April an dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen. Dabei müssen die strengen Schutzkonzepte mit Abstands- und Hygieneregeln eingehalten sowie Warteschlangen vermieden werden. Als Richtwert gilt, dass sich eine Person auf einer Fläche von 20 Quadratmetern aufhalten darf. Für ein Geschäft mit einer Fläche von 800 Quadratmetern und zwei Angestellten  bedeutet dies, dass sich maximal 30 Personen im Laden aufhalten dürfen. Unabhängig von ihrer Größe können Kfz- und Fahrradhändler, Buchhandlungen, Bibliotheken und Archive ab kommender Woche öffnen. Die 800 Quadratmeter-Regel greift hier nicht.

Die Hessische Landesregierung empfiehlt, dass die Menschen beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr oder beim Einkaufen Alltagsmasken tragen, um die Ausbreitung des Corona-Virus weiter zu verlangsamen. Eine Maskenpflicht wird nicht eingeführt. Medizinische Schutz- und Atemmasken sollen dem medizinischen Personal vorbehalten bleiben, die sie für die Behandlung von Patientinnen und Patienten dringend benötigen

 „Der Schutz der Gesundheit unserer Bürger bleibt bei den Abwägungen das oberste Ziel. Alle jetzt beschlossenen Maßnahmen sind Teil eines dynamischen Prozesses. Das heißt, wir werden nun sehen, wie die Dinge sich entwickeln und wollen im Kreis von Bund und Ländern am 30. April über weitere Schritte beraten.“ – Ministerpräsident Volker Bouffier

Restaurants und Gaststätten bleiben weiterhin geschlossen. Für diese Betriebe sind wie bisher nur Bestellungen zum Mitnehmen und Lieferungen möglich. Gleiches gilt ab Montag auch für Eisdielen, die ab dem 20. April jetzt auch in Hessen Lieferdienste anbieten dürfen. Bislang waren sie davon ausgenommen. Friseure dürfen ihre Läden ab dem 4. Mai öffnen. Auch für sie gelten Hygiene- und Schutzmaßnahmen.

Großveranstaltungen spielen in der Infektionsdynamik eine große Rolle. Deshalb bleiben sie bis mindestens 31. August 2020 verboten. Demnach sind die bisher nicht abgesagten Veranstaltungen wie das Frühlingsfest am Elsässer Platz, der Ball des Weins, das Kranzplatzfest … oder der Sekttag unzulässig.

„Wir haben durch die Beschränkungen der vergangenen Wochen schon viel erreicht, aber die Corona-Krise ist noch lange nicht überstanden. Um unsere Erfolge nicht zu gefährden, ist es nun besser, in kleinen Schritten voranzugehen und diese besonnen und fortlaufend zu überprüfen.“ – Ministerpräsident Volker Bouffier

Um zukünftig Infektionsketten schnell zu erkennen, zielgerichtete Testungen durchzuführen, eine vollständige Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten und die Betroffenen professionell zu betreuen, werden in den öffentlichen Gesundheitsdiensten vor Ort erhebliche zusätzliche Personalkapazitäten geschaffen. Mindestens ein Team von 5 Personen pro 20.000 Einwohner soll zur Verfügung stehen. In besonders betroffenen Gebieten sollen zusätzliche Teams der Länder eingesetzt werden. Auch die Bundeswehr wird mit geschultem Personal solche Regionen bei der Kontaktnachverfolgung und -betreuung unterstützen. Das Ziel ist es, alle Infektionsketten nachzuvollziehen und möglichst schnell zu unterbrechen. Um das Meldewesen der Fallzahlen zu optimieren und die Zusammenarbeit der Gesundheitsdienste mit dem RKI bei der Kontaktnachverfolgung zu verbessern, führt das Bundesverwaltungsamt Online- Schulungen durch. (©2020 Pixbay)

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Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.