Neubau 3-Zimmer auf 96 Quadratmeter für 1490 ,- Euro. 4-Zimmer auf 90 Quadratmeter ich Sanierung für 1000 ,- Euro. Dagegen steht der Lohn einer Arzthelferin. Und steht es um die Mietpreisbremse?
Wer in Wiesbaden auf Wohnungssuche ist, kennt das Problem. Bezahlbarer Wohnraum ist rar in der Stadt – oder einfach nicht mit den persönlichen Ansprüchen zu vereinen. Nicht zuletzt deshalb hatte das Land Hessen die sogenannte Mietenbegrenzungsverordnung erlassen, bekannter als Mietpreisbremse. Sie läuft Ende Juni aus. Um dem Trend der steigenden Mieten auch künftig zu begegnen, hat das Land die Laufzeit der Mietenbegrenzungsverordnung auf Ende November 2020 avisiert.
„Bei der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt im gesamten Rhein-Main-Gebiet ist diese Verlängerung mehr als sinnvoll.“ – Christoph Manjura, Sozial- und Wohnungsdezernent
„Allerdings,“ so stellt Manjura in seiner Forderung gegenüber dem zuständigen Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Tarek Al-Wazir, eindeutig klar, dürfe es zu keiner Ungleichbehandlung in Bezug auf die Stadtteile kommen. Für Wiesbadener sollte es keinen Unterschied machen, in welchem Stadtteil sie zu Hause sind. „Deshalb erachten wir es als äußerst kritisch, sollten einzelne Stadtteile davon ausgenommen werden,“ so Manjura.
„Bei der aktuellen Situation der Mietpreisentwicklung müssen wir dafür sorgen, dass die Verordnung für alle Stadtteile gleichermaßen gilt.“ – Christoph Manjura, Sozial- und Wohnungsdezernent
Manjura schließt sich an die Forderung des Stadtentwicklungsdezernenten aus Frankfurt am Main, Mike Josef, an, der gleiches für das Stadtgebiet Frankfurt fordert. Eine einheitliche Rechtsgrundlage zur Bemessung von Neuvermietungsmieten für das gesamte Stadtgebiet zieht Manjura auch für Wiesbaden vor. Eine mögliche Gefahr sieht Manjura, dass gerade in den ausgenommenen Stadtteilen besonders ausgeprägte Mietsteigerungen einsetzen könnten. Davor müssen wir die Stadtteile schützen, ist der Wiesbadener Wohnungsdezernent überzeugt.
„Eine Überprüfung dieser Ausnahmeregelung ist für Manjura deshalb unumgänglich.“ – Christoph Manjura, Sozial- und Wohnungsdezernent
Dies gilt für Manjura vor allem mit Blick darauf, dass die genannten Ausnahmegebiete allesamt sozial gemischte Gebiete sind. Auch dort leben Bürger mit niedrigen und durchschnittlichen Einkommen. Eine Überprüfung dieser Ausnahmeregelung ist für Manjura deshalb unumgänglich. Auch dies habe Manjura in einer Stellungnahme gegenüber dem Hessischen Städtetag zur entsprechenden Verordnung erklärt.
Weitere Ausnahmen
Wer die Mietenbegrenzungsverordnung umzugehen möchte modernisiert und saniert. Da für Erstvermietungen die Grundlage der letzten Miete fehlt, sind Neubauten ebenso ausgenommen. (Foto: Tim Reckmann / Pixelio.de)
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