Am 28. Oktober werden bei der Landtagswahl und dem Entscheid zur Verfassungsänderung weit über 200.000 Stimmen abgegeben. Die müssen gezählt werden – und das dauert seine Zeit.
Das Wahlamt der Landeshauptstadt weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt, verloren oder nicht erhalten haben, bei der Landtagswahl und den Volksabstimmungen am 28. Oktober nicht ausgesperrt werden. Auch ohne dem DIN A 4 großen Umschlag können Sie ihre Stimme abgeben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Dieser Personenkreis sollte daher dringend jetzt beim Wahlamt die Eintragung überprüfen lassen. Die Telefonnummer für Nachfragen ist die (0611) 314501. Auf jeden Fall müssen die Wahlberechtigten für die Wahl ein Ausweispapier im Wahllokal bereithalten.
Ergebnis der Volksabstimmung
Da die Stimmberechtigten bei den 15 Volksabstimmungen bis zu 15 Stimmen haben, wird das Ergebnis der Volksabstimmungen nicht mehr am Wahlabend abschließend ermittelt werden können. Die Auszählung der Stimmen wird von rund 300 städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Montag, 29. Oktober, vorgenommen. Dies erfordert auch, dass Teile der Stadtverwaltung Wiesbaden geschlossen sind beziehungsweise nur ein eingeschränkter Dienstbetrieb aufrechterhalten werden kann.
Montag, eingeschränkter Dienst
Vollständig geschlossen sind am 29. Oktober die Ämter in den Standorten Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A. Geschlossen sind somit das Umweltamt, das Tiefbauamt, das Grünflächenamt und Teile des Amtes für Wirtschaft und Liegenschaften sowie alle Ortsverwaltungen. Die Stadtverwaltung bittet aus den genannten Gründen darum, die oben genannten Ämter und Organisationseinheiten am 29. Oktober wegen des eingeschränkten Dienstbetriebes nicht aufzusuchen; ausgenommen sind Anliegen, die keinen Aufschub dulden.