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Landtag, 1 Haushalt, 800 Quadratmeter , Fahne Hessen ©2020 Pixbay

Kindertagespflege öffnet und Quarantäne fällt weg

Die Schweiz öffnet die Grenzen zu Deutschland, Dänemark ebenso. Die Landesregierung erklärte am Montagabend, dass die Ein- oder Rückreise aus einem EU-Mitgliedsstaat, einem Schengen-assoziierten Staat oder Großbritannien sowie Nordirland nach Hessen wieder möglich ist.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 1

Kinder dürfen wieder in die Kindertagespflege, die Quarantäne-Bestimmungen für EU- und Schengen-Staaten wurde aufgehoben. Die neu Normalität schreitet voran.. 

Die Hessische Landesregierung hat am Montagabend weitere Lockerungen beschlossen. Ab dem 25. Mai dürfen Kinder wieder ihre Kindertagespflege besuchen. Sie wird vor allem von Eltern mit Kindern unter drei Jahren genutzt.

Kinder können wieder ihre Spielkameradinnen und Spielkameraden sehen und werden in der Kindertagespflege wieder umfassend betreut und gefördert.“ – Sozialminister Kai Klose

Außerdem hat die Hessische Landesregierung eine Härtefallregelung für diejenigen Familien geschaffen, für die der Wegfall des Betreuungsangebotes in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung eine besondere Härte im Alltag darstellt. Die Entscheidung, ob die Härtefallregelung greift, trifft das Jugendamt. Ebenso dürfen ab dem 25. Mai Kinder mit Behinderung in die Notbetreuung.

„Wir helfen damit den Familien und Kindern, bei denen die Betreuung zu Hause nur sehr eingeschränkt funktionieren kann.“ – SozialministerKai Klose.

Die Hessische Landesregierung hat außerdem Lockerungen bei den Quarantäne-Bestimmungen für Ein- und Rückreisende beschlossen. Der Beschluss orientiert sich an einer gemeinsamen Entschließung des Bundes und der Länder. Demnach ist eine Ein- oder Rückreise aus einem EU-Mitgliedsstaat, einem Schengen-assoziierten Staat oder Großbritannien sowie Nordirland nach Hessen wieder möglich, ohne sich danach in Quarantäne begeben zu müssen.

„Kinder mit Behinderung können nun ebenfalls wieder in ihrer Einrichtung oder Tagespflege betreut werden.“– Sozialminister Kai Klose

Ansonsten gilt die Pflicht, sich in Quarantäne zu begeben, nur noch für Reisende aus Drittstaaten – zunächst bis zum 15. Juni. Eine Quarantäne ist entbehrlich, wenn der Ein- oder Rückreisende nachweisen kann, dass er nicht an COVID-19-infiziert ist oder das Robert Koch-Institut aufgrund der dortigen epidemiologischen Lage die Entbehrlichkeit von Schutzmaßnahmen in Bezug auf Ein- und Rückreisende ausdrücklich festgestellt hat.

Allerdings gilt: Wer aus einer Region einreist, in der die Neuinfizierten-Zahl mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage aufweist, muss sich in Quarantäne begeben.“– Sozialminister Kai Klose

Das Kabinett hat am Montag zudem weitere Entscheidungen getroffen. So dürfen heilpädagogische Frühförderstellen mit Einzelangeboten ab dem 25. Mai wieder öffnen. Künftig besteht eine Meldepflicht an das jeweils zuständige Gesundheitsamt für Betriebe, die mehrere Saisonarbeitskräfte in Gemeinschaftsunterkünften unterbringen. (800 Quadratmeter , Fahne Hessen ©2020 Pixbay)

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Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.