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Das Kind ist aus der Schule und nun? Wie geht es weiter mit dem Kindergeld? @2018 Volker Watschounek

Kindergeld nach der Schule?

Nach der Schule ist vor der Ausbildung. Die Kinder sind groß geworden. Damit ändert sich einiges – auch beim Kindergeld. Wer auf wichtige Informationen nicht achtet, dem kann unerwartet der Anspruch gestrichen werden.

Volker Watschounek 6 Jahren vor 0

Die meisten Noten stehen . In zwei Wochen sind die Zeugnisse geschrieben Viele Schüler bereiten sich auf den Start ins Berufsleben vor. 

Das Schuljahr neigt sich zum Ende. Viele Eltern sind verunsichert, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich mein Kind  arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt? Bekomme ich weiter Kindergeld?

Bis zum 18. Lebensjahr

Grundsätzlich gilt:  Eltern erhalten für ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Je nach Ausbildung und beruflichen Fortgang kann der Anspruch auf Kindergeld auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres bestehen. Das ist der Fall, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ, anerkannte Freiwilligendienste im Ausland) besteht für die Eltern Anspruch auf Kindergeld.

Überbrückungszeit

Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, gib es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Wichtig zu wissen ist: Auch, wenn sich die Unterbrechung zwischen Schule und Ausbildung etwas länger hinauszieht, können Eltern für ihr Kind weiter Kindergeld beziehen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Kind auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet.

Nachweisen

Wartet Ihr Kind auf den Beginn der Ausbildung sollten Sie handeln – es genügt, der Familienkasse den  Nachweises über den „späteren“ Ausbildungs- oder Studienbeginn vorzulegen respektive zuzusenden. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. Dann können die Zahlungen aufrechterhalten werden.

Auskunft

Alle Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke sind im Internet unter www.familienkasse.de verfügbar. Informationen gibt es auch telefonisch von Montag bis Freitag von 8.00 – 18.00 Uhr (gebührenfrei) unter 0800 4 5555 30.

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.