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Behandlungen mit Hyaluronsäure im Kosmetikstudio.

Hygienemängel in Wiesbadener Kosmetikstudio

Nur mal eben schnell die Nägel lackieren lassen und ein paar Spritzen Hyaluron in die Lippe. Was so einfach klingt, ist so nicht erlaubt. Auch wenn Kosmetikstudios die Spritzen gerne anbieten möchten, ist hierfür eine medizinische Ausbildung erforderlich. Das Gesundheitsamt deckt auf.

Volker Watschounek 1 Jahr vor 0

Spritzen sind im Kosmetikstudio nicht erlaubt. Kosmetikern fehlt das medizinische Wissen, das für das Setzen von Spritzen mit Botox erforderlich ist. 

Die Injektion von Botox darf nur von einem Arzt ausgeführt werden. In den vergangenen Wochen hat das Gesundheitsamt Wiesbaden durch zahlreiche Begehungen festgestellt, dass das in Kosmetikstudios nicht zwingend so gehandhabt wird. Den Mitarbeiter aus dem Sachgebiet Hygiene ist dabei ein Studio ins Netz gegangen.

Nur Heilpraktiker und Ärzte

In dem Wiesbadener Kosmetikstudio wurden Behandlungen mit Hyaluronsäure oder Botulinumtoxin – weitläufig unter dem Namen Botox bekannt – vorgenommen, die nicht von staatlich anerkannte Kosmetiker durchgeführt werden dürfen. Unterspritzungen mit Hyaluronsäure sind ausschließlich Heilpraktikern sowie Ärzten vorbehalten. Dazu zählt auch die Einbringung von Hyaluronsäure mittels sogenannter Hyaluron-Druckluft-Pens, bei deren Anwendung es sich laut eines Erlasses des Hessischen Ministeriums für Integration und Soziales vom 13. Juni 2019 um eine erlaubnispflichtige Heilkundeausübung handelt.

Gefährliche Körperverletzung

Unterspritzungen mit Botulinumtoxin, das als verschreibungspflichtiges Medikament gilt, dürfen ausschließlich von Ärzten vorgenommen werden, andernfalls gilt dies als gefährliche Körperverletzung. Das Gesundheitsamt beabsichtigt, im Rahmen von Routinebegehungen die Einhaltung entsprechender Vorgaben verstärkt zu überprüfen. Die Kontrollen sollen zur Sicherheit und Gesundheit der Kunden beitragen, was auch im Interesse der Betreiber von Kosmetikstudios liege, kommentiert Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz das Vorgehen und Vorhaben.

Beratung durchs Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt berät die Betreiber von medizinischen und gewerblichen Einrichtungen, zum Beispiel Kosmetik- oder Nagelstudios, gerne zu hygienischen oder anwendungsbezogenen Fragen und Vorgaben. Die Beratungen sind kostenlos. Anfragen können per E-Mail an das Sachgebiet Hygiene des Gesundheitsamts an hygiene@wiesbaden.de gerichtet werden. Wichtige Fragen zum Thema Hygiene für gewerbliche Einrichtungen beantwortet das Gesundheitsamt auch auf der Website der Landeshauptstadt Wiesbaden. Das PDF steht zum Download zur Verfügung unter Hygiene in gewerblichen Einrichtungen | Landeshauptstadt Wiesbaden.

Mithilfe

Besucher von Kosmetikstudios, die hygienische Mängel beobachten oder vermuten, können sich per E-Mail an das Gesundheitsamt, Sachgebiet Hygiene, wenden unter hygiene@wiesbaden.de. Eine Checkliste von Merkmalen, auf die zu achten ist, können Sie sich hier herunterladen.

Foto oben: ©2022 Pixabay

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Das Gesundheitsamt der Stadt finden Sie unter www.wiesbaden.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.