Digitales Förderinstrument für Eigenheim-Käufer
Ministerpräsident Boris Rhein und Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz haben ein neues Kapitel aufgeschlagen: Ab sofort steht das digitale Antragsverfahren für das sogenannte Hessengeld bereit. Ab dem 15. November 2024 können interessierte Eigenheimkäufer ihre Anträge stellen. Das Hessengeld ist jetzt verfügbar. Wir haben ein zentrales Versprechen aus dem Sofortprogramm 11+1 rasch umgesetzt, verkündete Rhein am Donnerstag in Wiesbaden und ergänzte: Glaubwürdigkeit in der Politik zeigt sich darin, dass wir unsere Versprechen einhalten und umsetzen. Das Vertrauen der Menschen in unsere Demokratie basiert darauf.
Realpolitik im Aufschwung
Rhein lobte das Hessengeld als Beispiel für die moderne Realpolitik in Hessen. Dieses Förderinstrument bringt den Traum vom Eigenheim für viele Bürger, insbesondere Familien, ein Stück näher, betonte der Ministerpräsident. Bezahlbares Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das trotz steigender Baukosten, höherer Zinsen und Belastungen durch die Grunderwerbsteuer erreichbar bleiben muss. Der Traum vom eigenen Heim sollte nicht an hohen Nebenkosten scheitern. Das Hessengeld unterstützt entscheidend beim Erwerb von Wohneigentum und stärkt die Mitte unserer Gesellschaft.
Schnell, einfach und digital
Mit dem Hessengeld unterstützen wir Menschen, die erstmals eine selbstgenutzte Wohnimmobilie in Hessen kaufen und dafür Grunderwerbsteuer zahlen müssen, erklärte Finanzminister Lorz. Er fügte hinzu: Wer Ersterwerber einer Immobilie oder eines Baugrundstücks in Hessen ist, die Immobilie selbst nutzt und den Kaufvertrag seit dem 1. März 2024 abgeschlossen hat, kann jetzt den Fördercheck durchlaufen. Mit wenigen Angaben klären wir, ob man für das Hessengeld infrage kommt. Nach Bestehen des Checks erhalten die Antragsteller zeitnah eine Einladung zur Beantragung des Hessengelds per E-Mail. Alles läuft digital und unbürokratisch – schließlich hat man beim Immobilienkauf genug um die Ohren. Das Hessengeld gibt es schnell und unkompliziert. Zudem ist ausreichend Budget eingeplant, sodass kein Windhundprinzip erforderlich ist.
Förderung, die den Unterschied macht
Mit dem Hessengeld werden die Käufer künftig bei der Grunderwerbsteuer entlastet. Die Förderung beträgt bis zu 10.000 Euro je Käufer (maximal 20.000 Euro) und 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, das in die Immobilie einzieht. Die Förderung deckt bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer und wird jährlich in zehn gleichen Raten ausgezahlt. Sie gilt sowohl für Neubauten als auch für den Kauf bestehender Immobilien, einschließlich Wohngruppen, Genossenschaften und gemeinschaftlicher Bauprojekte, bei denen die Beteiligten ihr erstes selbstgenutztes Eigenheim erwerben. Das Hessengeld wird rückwirkend für Käufe ab dem 1. März 2024 gewährt.
Antragsverfahren auf digitalem Weg
Die Anträge können ausschließlich digital über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) gestellt werden. Gottfried Milde, Sprecher der WIBank-Geschäftsführung, kommentierte: Seit unserer Gründung gehört die Umsetzung der förderpolitischen Ziele der Landesregierung zu unseren Kernaufgaben. Wir sind stolz, neben dem erfolgreichen Hessen-Darlehen nun mit dem Hessengeld ein weiteres attraktives Förderprogramm für den Eigenheimerwerb bereitstellen zu können.
Foto – Hausbau ©2024 Volker Watschounek
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