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Ein Kassendisplay leuchtet im Gegenlicht – das System läuft digital, sicher, gesetzestreu. Noch bis Ende Juli bleibt Zeit zur Meldung beim Finanzamt.

Hessen: Meldefrist für Kassensysteme läuft bald ab

Die Zeit wird knapp: Unternehmen, die elektronische Kassensysteme einsetzen, müssen diese bis spätestens 31. Juli 2025 beim Finanzamt melden. In Wiesbaden erinnert Finanzminister Lorz an die gesetzliche Pflicht – und warnt vor möglichen Versäumnissen.

Volker Watschounek 3 Monaten vor 0

In einem Büro in Wiesbaden klickt sich ein Steuerberater durch ELSTER. Noch drei Wochen bis zur Frist – die Kassensysteme müssen raus.

Noch herrscht Ruhe in den Betrieben. Doch hinter den Schaltern, Theken und Taxametern tickt leise eine Frist, die bald abläuft: Bis zum 31. Juli 2025 müssen Unternehmen dem Finanzamt ihre elektronischen Kassensysteme melden. Und zwar digital – über das ELSTER-Portal.

n Wiesbaden ruft Hessens Finanzminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz nun zur letzten Runde auf. Es geht um eine Pflicht, die längst im Gesetz steht – aber nicht allen geläufig ist. „Weil diese Frist vielleicht noch nicht jeder kennt, erinnere ich gerne noch einmal“, sagt der CDU-Politiker.

Was genau muss gemeldet werden?

Vom Supermarkt bis zur mobilen App-Kasse im Eiscafé – betroffen sind alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Dazu zählen auch Taxameter und Waagen mit Barzahlungsfunktion. Wer seine Kasse vor dem 30. Juni angeschafft hat, muss sie jetzt beim Finanzamt anmelden. Für spätere Anschaffungen gilt eine Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme.

Hintergrund: Ein Gesetz gegen Schattenkassen

Die Mitteilungspflicht ist Teil des Kassengesetzes, das bereits 2016 verabschiedet wurde. Es soll Steuerbetrug mit manipulierten Kassen verhindern – und zugleich für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. „Die elektronische Übermittlung ist einfach über das Programm ‚Mein ELSTER‘ möglich“, so Minister Lorz. Genutzt wird dabei die sogenannte ERiC-Schnittstelle.

Wie meldet man seine Kasse an?

Ganz einfach: Die digitale Meldung läuft über ELSTER, das Online-Portal der Finanzverwaltung. Dort gibt es eine eigene Maske für die Kassenmeldung – kein Papier, kein Briefkasten, keine Ausrede,

Wer die Frist versäumt, muss mit Konsequenzen rechnen. Zwar stehen derzeit keine Bußgelder im Fokus – doch die Finanzämter behalten sich Nachfragen vor. Eine ordnungsgemäße Kassenführung ist ohnehin Pflicht. Wiesbaden will hier Klarheit – und am besten keine Überraschungen.

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