MenĂĽ

kalender

April 2024
S M D M D F S
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930  

Partner

Partner

Grundschullehrer erhalten mehr Geld

Grundschullehrer verdienen zum Start in Arbeitsleben mehr

Die Angleichung der Lehrergehälter in Hessen wird konkret. Alle Lehrkräfte der Grundschulen in Hessen erhalten jeweils zum 1. August mehr Geld. Bis zum 1. August 2028 steigen die Gehälter weiter an, bis die Besoldungsgruppe A13 erreicht ist.

Volker Watschounek 1 Jahr vor 0

Das Gehalt der Grundschullehrer wird vom 1. August 2023m an in mehreren Stufen angehoben. Die Landesregierung bringt kurzfristig weitere Projekte auf den Weg.

Die Landesregierung stärkt dauerhaft den Bildungsstandort Hessen und sorgt in Zeiten eines hohen Fachkräftebedarfs in allen Branchen für eine zusätzliche Aufwertung des Berufs. Nachdem 4000 neue Stellen für Lehrkräfte im Landeshaushalt geschaffen worden sind, folgt mit dem Änderungsantrag zum Doppelhaushalt 2023/2024 die sukzessive Anhebung der Eingangsbesoldung aller Grundschullehrkräfte. Damit wird das Einstiegsgehalt von 3607,05 Euro (A12) nach und nach auf 4199,576 (A13) angehoben. Damit möchte das Land vor allem Wettbewerbsnachteile gegenüber angrenzenden Bundesländern vermeiden. Hessens Lehrer würden einen sehr verantwortungsvollen Beruf ausüben und sich jeden Tag um die Bildung und damit um die Zukunft der Kinder kümmern. Mit der Anhebung der Besoldung in den Grundschulen werte das Land diese wichtige gesellschaftliche Aufgabe für die jüngsten Schüler auf. Zum Wohl der jüngsten Schüler setze die Landesregierung zugleich ein wichtiges Signal im Wettbewerb mit den anderen Ländern, sagte der Hessische Ministerpräsident Boris Rhein

„Für uns hat die bestmögliche Versorgung der Schulen mit Lehrkräften für guten Unterricht höchste Priorität – darauf können sich die Eltern verlassen.“ –  Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Zur Festigung der Lehrkräfteversorgung in den Schulen und für die Attraktivität des Berufs hat das Land seit dem Jahr 2017 vielfältige wirksame Maßnahmen ergriffen. Dazu zählen insbesondere die Ausweitung der Studienplatzkapazitäten sowie umfangreiche Programme zum Quereinstieg und zur Weiterqualifikation von Lehrkräften. Zudem wird die landesweite Werbekampagne für den Beruf als Lehrkraft nochmals weiter verstärkt, um die Zielgruppe der älteren Schülerinnen und Schüler für ein Studium und die vielfältigen Möglichkeiten in diesem Beruf zu begeistern.

„Die höhere Besoldung für Grundschullehrkräfte wird uns helfen, den Beruf noch attraktiver zu gestalten und mehr junge Menschen für diese wichtige Aufgabe zu gewinnen.“ –  Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Mit der Besoldungsanhebung setzt die Landesregierung ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag um, wonach der Anpassung eine möglichst einheitliche Linie unter den Ländern vorausgehen sollte, um Wettbewerbsnachteile und einseitige Abwanderungen von Lehrkräften zu vermeiden. Neben Hessen haben inzwischen drei große Nachbarländer gerade auch die Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen, eine Anpassung auf A13 für Grundschullehrkräfte vorgenommen oder angekündigt.

Die Anhebung der Besoldung erfolgt in sechs Schritten bis zum Jahr 2028 – mittels einer Zulage, die sukzessive steigt und erstmalig zum 1. August 2023 bezahlt wird. Im ersten Jahr soll sich die Zulage auf zehn Prozent des Mehrbetrags von A13, 2024 auf 25 Prozent, 2025 auf 40 Prozent, 2026 auf 60 Prozent, 2027 auf 80 Prozent und 2028 dann schließlich auf 100 Prozent belaufen. Nach Abschluss der stufenweisen Erhöhungen wird die Landesregierung für die Anpassung jährlich rund 110 Millionen Euro aufbringen.

„Wir setzen ein wichtiges Signal im Wettbewerb mit den anderen Ländern. Damit sichern wir guten Unterricht. Die bestmögliche Versorgung unserer Schulen mit Lehrkräften hat höchste Priorität.“ – Ministerpräsident Rhein und Kultusminister Lorz: 

Neben der Anhebung der Besoldung wird auch die Weiterbeschäftigung von befristet tarifbeschäftigten Lehrer in den Sommerferien neu geregelt. Künftig besteht die Möglichkeit auf Weiterbeschäftigung in den Sommerferien schon nach einer Mindestbeschäftigungsdauer von 30 Wochen – und nicht erst nach einer Mindestbeschäftigungsdauer von 35 Wochen wie bislang. Somit werden deutlich mehr befristet tarifbeschäftigte Lehrkräfte als bisher auch in dieser Zeit weiterbeschäftigt und damit auch weiterbezahlt.

Foto oben ©2022 Pixabay

Weitere Nachrichten aus dem Ortsbezirk Mitte lesen Sie hier.

Die Internetseite des Hessischen Kultusministeriums finden Sie unter kultusministerium.hessen.de.

 

Diskutieren Sie mit

Diskutieren Sie mit

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.