Die Waldbrandwarnstufe fällt auf 2. Grillen ist wieder erlaubt – Verantwortung bleibt Pflicht. Feuerwehr mahnt: Feuer melden, Rettungswege frei halten.
Die gute Nachricht kommt mit kühleren Nächten und feuchterer Luft: Die Waldbrandwarnstufe sinkt. Hessen senkt sie von Stufe 3 auf Stufe 2. Wer jetzt sofort an Picknickdecken, Holzkohle und gesellige Abende im Freien denkt, liegt nicht ganz falsch. Doch wer dabei an absolute Sorglosigkeit glaubt, der täuscht sich.
Der Waldbrandgefahrenindex (WBI) sowie der Grasland-Feuer-Index (GFI) zeigen das meteorologische Risiko für Brände in Wald und auf Freiflächen. Die Skala reicht von 1 = sehr geringe Gefahr bis 5 = sehr hohe Gefahr. Während die Warnstufen 1 und 2 keine Maßnahmen erforderlich machen, greifen ab Stufe 3 konkrete Regelungen: Schließung von Waldgrillplätzen. Ab Stufe 4 folgt ein Grillverbot auf allen öffentlichen Grillplätzen. In Stufe 5 gelten zusätzliche Auflagen für Veranstaltungen. Diese Indizes unterstützen die Landesbehörden bei Warnungen und vorbeugenden Maßnahmen.
Die Lockerung bedeutet: Grillverbote und Sperrungen sind erst einmal nicht weiter nötig. Der Duft von Würstchen darf also wieder in die Lichtungen ziehen. Trotzdem appellieren Feuerwehr und Forstdienste eindringlich: Feuer bleibt ein Risiko. Und zwar eines, das schon ein kleiner Funken in Sekunden entfesseln kann. Wer im Wald unterwegs ist, soll aufmerksam bleiben – und im Zweifel sofort handeln.
Alarmruf 112 – und kein Zögern
Jedes Feuer, so klein es wirken mag, soll sofort über die Notrufnummer 112 gemeldet werden. „Lieber einmal zu viel anrufen, als einen Waldbrand zu spät melden“, sagen die Einsatzkräfte. Wer helfen kann, möge die Feuerwehr einweisen. Sekunden können entscheiden.
Nicht minder wichtig: Einfahrten und Waldwege dürfen nicht blockiert werden. Sie sind im Ernstfall die Lebensadern für Löschfahrzeuge. Wer dort parkt, riskiert nicht nur ein Knöllchen, sondern behindert im schlimmsten Fall die Rettung des Waldes.
Rauchverbot bleibt ganzjährig
Ein Missverständnis kursiert immer wieder: Wer glaubt, das Rauchverbot im Wald gelte nur in heißen Sommermonaten, liegt daneben. Es gilt immer – auch jetzt, bei gesenkter Waldbrandwarnstufe. Kippen gehören weder in Waldboden noch in Gräben.
Foto – Waldbrandgefahr ©2025 AI-generiert
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