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Roulette Pixabay, Troncmittel werden aus einnahmen generiert.

Fördergelder aus Spielbankmitteln für den Bereich Kultur

Das Kulturamt öffnet eine zweite Runde für Förderanträge aus Tronc-Mitteln. Bis Ende August können Anträge für technische Ausstattung, Publikationen und Sonderprojekte, die noch nicht begonnen haben, eingereicht werden.

Volker Watschounek 11 Monaten vor 0

Kultureinrichtung oder Künstler unterschiedlicher Sparten können unter bestimmten Voraussetzungen Fördergelder für Projekte erhalten.

Ab sofort bis Ende August können in einer zweiten Runde Anträge auf Fördergelder aus anteiligen Spielbankmitteln (Tronc-Mittel) eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt online über kulturfoerderantraege-wiesbaden.fund.garden.

Was sind Troncmittel?

Troncmittel sind Gelder, die aus den Trinkgeldern (Tronc) in Spielbanken stammen. Diese Gelder werden üblicherweise unter den Angestellten aufgeteilt. In einigen Ländern und Städten, wie zum Beispiel in Wiesbaden, wird ein Teil dieser Trinkgelder gesetzlich vorgeschrieben für kulturelle oder gemeinnützige Zwecke verwendet. Das Kulturamt verwaltet diese Mittel und vergibt sie für spezifische kulturelle Projekte und Maßnahmen, wie technische Ausrüstung oder Sonderprojekte.

Auch 2024 legt das Kulturamt den städtischen Gremien aufgrund vorliegender Anträge Vorschläge zur Verwendung anteiliger Spielbankmittel (Tronc-Mittel) für den Bereich Kultur vor. Gefördert werden einmalige Maßnahmen wie die Anschaffung von Technik- oder Betriebsausstattung, Publikationen und Sonderprojekte. Die Anschaffungen oder Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht beauftragt oder begonnen sein und keine Folgekosten nach sich ziehen. Die Entscheidung über eine erste Tranche der Fördermittel wurde bereits vorbereitet, hier ist im September 2024 mit einer abschließenden Vergabe zu rechnen.

Stichtag 31. August 2024

Für die zweite Runde können ab sofort Anträge eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt online über kulturfoerderantraege-wiesbaden.fund.garden. Antragstellerinnen und Antragsteller registrieren sich hierfür zunächst mit ihren Kontaktdaten bei der Antragsplattform und stellen dann einen Antrag auf „Projektförderung“. Ein Kosten- und Finanzierungsplan und entsprechende Angebote sind beizufügen. Einsendeschluss ist der 31. August.

Über die Anträge entscheidet abschließend der Ausschuss für Schule und Kultur und Städtepartnerschaften auf Basis einer Sitzungsvorlage des Kulturdezernats/Kulturamts.

Foto – Roulette ©2023 Pixabay

Weitere Informationen aus dem Stadtteil Mitte lesen Sie hier.

Mehr zum Thema Kulturförderung in Wiesbaden finden Sie unter www.wiesabden.de

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