Graue und rosafarbene Führerscheins sind nach dem 19. Januar ungültig, Wer der notwendigen Umtausch bislang versäumt hat, sollte das zügig nachholen.
Den Jahrgängen 1959 bis 1968 bleibt noch Zeit. Bis zum 19. Januar sind erst einmal die Jahrgänge 1953 bis 1958 an der Reihe. Bis dahin läuft die erste Frist zum Umtausch der Papierführerscheine in einen EU-Führerschein in Plastikkarten-Format. Gelingt Ihnen das nicht aufgrund der erhöhten Nachfrage nicht rechtzeitig, können Sie aufatmen. Die Innenministerkonferenz will noch eine Rechtsänderung auf den Weg bringen, um die Umtauschfrist zu verlängern, denn nicht nur in Wiesbaden kommt es in der Fahrerlaubnisbehörde infolge der vielen Nachfragen und Anrufe zum Führerscheinpflichtumtausch zu Terminverzögerungen.
Übergangsfrist
Die grauen Führerscheine der betroffenen Jahrgänge sind nach Ablauf der Umtauschfrist rein rechtlich ungültig. Während einer sechsmonatigen Übergangsfrist werde das Fehen des EU-Führerscheins jedoch nicht geahndet. Bis zum Inkrafttreten dieser Rechtsänderung sollen entsprechende Verstöße nicht sanktioniert werden. Das Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro wird dann von der Polizei nicht erhoben, heißt es von der Innenministerkonferenz dazu. Die Übergangsfrist wurde als Handlungsempfehlung von der Verkehrsministerkonferenz am 9./10. Dezember 2021 beschlossen.
Erste Ablaufdatum
Das erste Ablaufdatum für den Umtausch, der 19. Januar 2022, betrifft lediglich die Inhaber von grauen und rosafarbenen Führerscheinen, die in der Zeit von 1953 bis 1958 geboren sind.
Foto oben ©2022 Volker Watschounek
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