Der Prozess der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen verläuft unterschiedlich. Das Amt für Einwanderung und Migration unterstützt mit seiner Beratung.
Im vergangenen Jahr haben 1894 Ratsuchende die Möglichkeit genutzt, sich Amt für Zuwanderung und Integration über die Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Abschlüsse zu informieren und bei Bedarf weitere Qualifizierungswege aufzuzeigen. Die Fortführung des Beratungsangebots sei ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Fachkräftebedarfs, betont Wiesbadens Integrationsdezernentin Milena Löbcke.
Unsere Beratung begleitet Ratsuchende nicht nur, sondern unterstützt sie auch im gesamten Anerkennungsprozess. – Milena Lübke
Die Landeshauptstadt hat bereits Ende 2010 mit Förderung des Landes Hessen die Anerkennungsberatung ins Leben gerufen. Die rechtlichen Grundlagen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen wurden im Laufe des Jahres 2012 durch das Bundesgesetz zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse sowie durch das hessische Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen geschaffen.
Die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit ist ein wichtiger Schritt in der Entwicklung der Anerkennungsberatung. – Melina Löbke
Ich freue mich, dass Wiesbaden durch erneute Bewilligung die Gelegenheit erhalten hat, die bisherige Beratung sogar mit leichter personeller Verstärkung fortzusetzen, betont die Integrationsdezernentin. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf Wiesbaden und den Rheingau-Taunus Kreis. Löbcke hebt hervor, dass im Verlauf der Jahre ein funktionierendes Netzwerk aller relevanten Akteure aufgebaut werden konnte und ein zertifiziertes Beratungskonzept vorliegt.
Während der Beratung kann bei Bedarf auch nach Möglichkeiten zur Qualifizierung und Förderung geschaut werden kann, um die vollständige Anerkennung der Abschlüsse zu gewährleisten. – Melina Löbke
Die Beratung deckt die Anerkennung von schulischen, akademischen und beruflichen im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen ab. Seit Anfang 2023 ist auch die Agentur für Arbeit Wiesbaden Teil des Programms.
Hintergrund
Seit dem 01.04.2012 bildet das Bundesgesetz zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse sowie seit dem 01.12.2012 das Hessische Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen die rechtliche Grundlage zur Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen. Die Anerkennungsberatung wurde von 2010 bis 2013 vom Land Hessen und von 2015 bis 2022 im Rahmen des IQ Landesnetzwerks Hessen im Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) gefördert. In der neuen Förderperiode wird die Anerkennungsberatung im Rahmen des Programms durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds unterstützt. Die Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Hessen ist Partner in der Umsetzung und leistet finanzielle Unterstützung für das Projekt.
Terminvereinbarung
Die Beratung findet im Amt für Zuwanderung und Integration in der Alcide-de-Gasperi-Straße 2 im Europaviertel statt. Termine können entweder per E-Mail an anerkennungsberatung@wiesbaden.de oder telefonisch unter (0611) 312148 vereinbart werden. In der Regel können wir innerhalb von 14 Tagen einen Beratungstermin anbieten, so die Integrationsdezernentin.
Weitere Informationen erhalten Sie im Amt für Zuwanderung und Integration bei Eduard Galyschew, Telefon (0611) 313537, E-Mail integration@wiesbaden.de.
Foto oben oben ©2023 Pixabay
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Das Amt für Zuwanderung und Integration finden Sie im Internet unter wiesbaden.de.