Die Sperrzone II bleibt bestehen. Die Afrikanische Schweinepest ist weiter präsent – auch wenn sie im Alltag vieler Menschen kaum noch sichtbar ist.
Die Nachricht wirkt unspektakulär, fast beiläufig. Und doch erzählt sie viel über eine Lage, die längst nicht vorbei ist: Die Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) für die Sperrzone II wird verlängert. Seit dem 21. März gilt sie weiter – ohne inhaltliche Änderungen.
Was nach Routine klingt, ist in Wahrheit ein Signal: Die Seuche bleibt. Und mit ihr die Vorsicht.
Wenn ich ein totes Wildschwein im Wald finde?
Bitte melden Sie den Fundort an das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Dort geben Sie die GPS-Koordinaten (zum Beispiel Google Maps) unter genauer Angabe des Fundortes an.
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Telefon 0611 890770; Erreichbarkeit:
| Montags bis donnerstags | 8 bis 12 Uhr / 13 bis 15.30 Uhr |
|---|---|
| freitags | 8 bis 12 Uhr |
Zwischen Alltag und Alarm
Für viele Bürger ist das Thema in den Hintergrund gerückt. Die Schlagzeilen sind leiser geworden, andere Krisen drängen sich nach vorne. Doch auf den Höfen, in den Revieren und bei den Behörden bleibt die Afrikanische Schweinepest allgegenwärtig.
Landwirte sichern ihre Bestände, Jäger kontrollieren Wildpopulationen, Behörden überwachen Zonen. Die Verlängerung kommt deshalb wenig überraschend. Die bisherige Verfügung läuft aus – die Seuchenlage aber nicht.
Regeln bleiben – Verantwortung auch
Inhaltlich ändert sich nichts. Die bestehenden Einschränkungen gelten weiter. Sie betreffen nicht nur landwirtschaftliche Betriebe, sondern auch Jäger sowie Bürger.
Auch die Sperrzone I bleibt bestehen. Wer sich in betroffenen Gebieten bewegt, sollte weiterhin aufmerksam bleiben: keine Essensreste in der Natur entsorgen, Hunde anleinen, Hinweise beachten. Es sind kleine Maßnahmen mit großer Wirkung.
Onlinekarte mit den Sperrzonen I und II
Symbolfoto ©2025 AI-generiert
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Allgemeinverfügung Afrikanische Schweinepest (20. März 2026)
Informationsseite zur Afrikanischen Schweinepest des Land Hessens.



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