Viele Gegenstände wie etwa elektronischeKleingeräte sind einfach über die Restmülltonne zu entsorgen. Für sperrige Gegenstände gibt es den Sperrmüll oder den Wertstoffhof.
Auf dem Wertstoffhof Bierstadt in der Kloppenheimer Straße sind Bauarbeiten an den versiegelten Flächen im Bereich der Container erforderlich. Deshalb bleibt der Wertstoffhof vom 23. Bis 28. Juli geschlossen. Ab Dienstag, 31. Juli, können wieder zu den normalen Öffnungszeiten Wertstoffe abgegeben werden.
Was wird angenommen
Wertstoffhöfe und Kleinannahmestellen bieten Wiesbadener Bürger die Gelegenheit eventuell wiederverwertbare Gegenstände bis zu bis zu fünf Kubikmeter ganz einfach abzugeben. Beträgt die Menge mehr als fünf Kubikmeter, erfolgt die Entsorgung über die Deponie-Waage. Altglas, Altkleider – behandeltes Holz, unbehandeltes Holz und vieles mehr werden angenommen. Was Sie nicht zu den Wertstoffhöfen bringen sollten und was außerdem, darüber klärt eine Liste der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) auf. Sie können Sie sich hier bequem herunterladen.
Wertstoffhof Öffnungszeit
Für die anderen Wertstoffhöfe und Kleinannahmestelle gelten die normalen Öffnungszeiten. Diese sind für den Wertstoffhöfe Nordenstadt (Borsigstraße) und Dotzheim (Willi-Werner-Straße 11): Montag geschlossen, Dienstag bis Freitag 8.30 bis 17 Uhr, Samstag 8.30 bis 16 Uhr. Kleinannahmestelle an der Deponie: Montag bis Freitag 7 bis 15.30 Uhr, Samstag 8 bis 13 Uhr.
Werstoffhöfe allgemein
Ein Wertstoffhof, auch Recyclinghof genannt, besteht aus einer befestigten Fläche, auf der Container zur getrennten Sammlung aufgestellt sind. Die wesentlichen Abfallfraktionen, die je nach Standortbedingungen angenommen werden, sind Sperrmüll, Altholz, Metallschrott, Grünschnitt, Bauabfälle, Elektrogeräte, Pappe und Altpapier, Altglas, Altkleider, Altfarben, Leuchtstofflampen, Starterbatterienetc.
Wertstoffhöfe sind Anlagen, die dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unterliegen. Die Betreiber müssen eine Schädigung von Umwelt und Mensch durch die Emissionen seiner Anlage durch geeignete Mittel zu verhindern bzw. reduzieren. Ebenso gilt, neben einer Reihe anderer Rechtsvorschriften, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, wonach die Abfälle bestmöglich getrennt und vorrangig vermieden, danach verwertet und dann erst beseitigt werden dürfen. Ziel ist es durch Recycling Ressourcen zurückzugewinnen und wieder in den Produktionskreislauf einzuspeisen. (Foto: Silke Gebel / CC-BY-NC-ND 2.0 / Flickr).