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Erst die Wahlbenachrichtigung, dann der Gang zur Urne, die ersten Prognosen und zuletzt die finale Auszählung. Wahlen eben. ©2018 Volker Watschounek

Wahlhelfer, wenn die Pflicht ruft!

Ein Dienst im Ehrenamt. Rund 4.500 Wahlhelfer für die Europa- und OB-Direktwahl sind ausgewählt. In den nächsten Tagen werden sie per Brief benachrichtigt. Wie gut, dass die Wahl erst am 26. Mai ist. Bleibt also noch Zeit alles zu organisieren.

Volker Watschounek 5 Jahren vor 0

„Für die Europawahl und die Wahl des Oberbürgermeisters am 26. Mai berufe ich Sie zunächst zum, Wahlhelfer.“ Eine verantwortungsvolle Aufgabe.

In den nächsten Tagen erhalten rund 4.500 wahlberechtigte Wiesbadener eine „Wahlsendung“, die nichts mit Wahlwerbung zu tun hat. Bürgermeister Dr. Oliver Franz wendet sich mit dem Schreiben vielmehr an einen Bruchteil per Zufall ausgewählter Wahlberechtigte. Dr. Franz bittet die Bürger am 26. Mai, am Tag der Europa und Oberbürgermeister-Direktwahl – sowie an der eventuellen Stichwahl am 16. Juni, als Wahlhelfer mitzuwirken.

210.000 Wahlberechtigte

Wiesbaden hat derzeit rund 290.000 Einwohner, von denen etwa 210.000 wahlberechtigt sind. Um eine Stimmabgabe in der Nähe der Wohnung zu ermöglichen, wird das gesamte Stadtgebiet wie bei en Landtagswahlen in 191 Wahlbezirke eingeteilt. Dazu kommen die 69 Briefwahlbezirke. Für jeden dieser Wahlbezirke werden bis zu neun ehrenamtlich Wahlhelfer gesucht. Zusammen bilden sie den Wahlvorstand, und zeichnen in ihrem Wahlbezirk für die richtige Stimmabgabe und Stimmenauszählung verantwortlich. Land und Stadt bezahlen hierfür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35 Euro.

Wahlhelfer gesucht

Die ausgewählten Personen werden in dem Anschreiben gebeten, sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung zu stellen. Aber auch Bürger, die nicht zu den zufällig ausgewählten Personen gehören und sich dennoch für ein Wahlhelferamt interessieren, können sich an das Wahlamt, Postfach 3920, 65029 Wiesbaden, Telefon (0611) 314501, wenden.

Wahlhelfer zum Ehrenamt

Wahlhelfer werden durch die Gemeindebehörde bestellt. Dieses Ehrenamt ist eine staatsbürgerliche Pflicht, die nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden kann. Ablehnungsgründe sind in den Wahlordnungen zur jeweiligen Wahl genannt, es sind zum Beispiel die Sorge für minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige, eigene Krankheit, zwingende berufliche Verhinderung oder die Vollendung des 65. Lebensjahres (siehe zum Beispiel zur Bundestagswahl § 9 Bundeswahlordnung).

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.