Wahlhelfer können in Deutschland eine Vielzahl von Personen werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hier können Sie sich bewerben.
Wahlhelfer können in Deutschland eine Vielzahl von Personen werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.Das Wahlamt Wiesbaden ruft zur Mithilfe auf: Für die bevorstehende Seniorenbeiratswahl am Freitag, den 25. Oktober, fehlen noch tatkräftige Wahlhelferind Wahlhelfer. Die Unterstützung wird vor allem für die Auszählung der Stimmen am Mittwoch, den 30. Oktober, benötigt. Ab 13 Uhr sollen im Georg-Buch-Haus in der Wellritzstraße 38 A Freiwillige das Wahlergebnis ermitteln.
Gemeinsam statt einsam
125 Personen werden gebraucht, um die vielen Stimmen zügig und korrekt auszuwerten. Die Arbeit erfolgt im Team, und es wird jede helfende Hand gebraucht. Wer Lust hat, kann mit seinem Einsatz nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Demokratie leisten, sondern auch in lockerer Atmosphäre neue Menschen kennenlernen. Ein wenig Geduld und ein wachsames Auge sind die einzigen Voraussetzungen, die man mitbringen muss – Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Aufwand, der sich lohnt
Für den Einsatz gibt es zwar keine Goldmedaille, aber immerhin eine kleine Aufwandsentschädigung: 16 Euro warten auf jede helfende Hand. Zudem winkt das gute Gefühl, etwas Sinnvolles für die Gemeinschaft getan zu haben. Das Wahlamt freut sich über jede Unterstützung – ob jung oder alt, ob Neuling oder alter Hase im Wahldienst.
Wer Interesse hat, kann sich einfach beim Wahlamt melden – per E-Mail unter wahlen@wiesbaden.de oder telefonisch unter (0611) 314501. Schnell sein lohnt sich: Die Plätze sind begrenzt und die Wahl rückt näher.
Ewer kann Wahlhelfer werden?
Wahlhelfer können in Deutschland eine Vielzahl von Personen werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich müssen Wahlhelfer in der Regel mindestens 16 Jahre alt sein. Darüber hinaus müssen Wahlhelfer meist die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürger eines anderen EU-Staates sein. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Wahlberechtigung; Wahlhelfer sollten das Recht haben, an der Wahl teilzunehmen. Zudem dürfen sie keine kandidierenden Personen oder enge Verwandte von Kandidierenden sein, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Foto – Wahlhelfer bei der Stimmenauszzählung © 2024 KI / Volker Watschounek
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