Menü

kalender

März 2026
M D M D F S S
 1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
3031  

Partner

Partner

/* */
Glasfasernetz

Glasfasernetz wächst – und mit ihm die Fragen

Der Ausbau des Glasfasernetzes in Wiesbaden schreitet weiter voran. Mehrere Telekommunikationsunternehmen verlegen derzeit in verschiedenen Stadtteilen Glasfaserleitungen. Der Ausbau erfolgt eigenwirtschaftlich – das bedeutet: Die Stadt Wiesbaden trägt keine Kosten für die Arbeiten.

Grafik: Kathleen Rother Redaktion 2 Stunden vor 0

Glasfaserausbau schreitet voran. Tiefbauamt erklärt Regeln, Wettbewerb und Verbraucherschutz – und widerspricht irreführenden Aussagen der Anbieter.

Mehere Telekommunikationsunternehmen verlegen in verschiedenen Stadtteilen Glasfaserleitungen. Damit schretet der Ausbau des Glasfasernetzes voran. Positiv für die Stadt: Den Ausbau betreiben die Unternehmen eigenwirtschaftlich – das bedeutet: Die Stadt Wiesbaden trägt keine Kosten.

Glasfaserausbau, Unternehmen arbeiten an Geschäftsmodellen

Alle Arbeiten werden von den jeweiligen Telekommunikationsunternehmen beauftragt und von Fachfirmen ausgeführt. Das Tiefbauamt der überwacht lediglich die Einhaltung der technischen Standards und fordert bei mangelhafter Qualität Nachbesserungen ein. Die Stadt ist nicht einmal Auftraggeber der bauausführenden Firmen, sondern allein die jeweiligen Unternehmen.

Nichts wird abgeschaltet

In einem Stadtgebiet darf grundsätzlich mehr als ein Anbieter Leitungen verlegen. Der Ausbau in einem bereits versorgten Gebiet, sogenannte Überbauung, ist rechtlich zulässig. Bereits bestehende Telefon- oder Internetleitungen werden durch neue Glasfaseranschlüsse weder zurückgebaut noch abgeschaltet.

Vertragsmodalitäten

Aktuell werben viele Telekommunikationsunternehmen offensiv für Glasfaseranschlüsse. Dabei gilt: Aussagen, dass bestehende Leitungen künftig abgeschaltet oder nicht mehr nutzbar seien, sind unzulässig. Verbraucher können frei entscheiden, ob und mit welchem Anbieter sie einen Vertrag abschließen möchten. Die Bindefrist beginnt in der Regel mit dem Vertragsabschluss für zwei Jahre – nicht erst mit der Bereitstellung des Anschlusses.
Bei einem Anbieterwechsel gelten die gleichen Kundenschutzrechte wie bei anderen Telekommunikationsverträgen

Fotot – Glasfaserbündel ©2018 Christoph Scholz / CC-BY-SA 2.0 / Flickr

Weitere Nachrichten aus dem Ortsbezirk Mitte lesen Sie hier.

Mehr zum Glasfaserausbau bei der Telekom.
Mehr zum Glasfaserausbau bei Vodafone.

Diskutieren Sie mit

Diskutieren Sie mit

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert