SGB II: Urteil des Verfassungsgerichtes
Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 5. November, dass Sanktionen bei Pflichtverletzungen von Leistungsempfängern des Sozialgesetzbuches II (SGBII), die älter als 25 Jahre sind, zum Teil verfassungswidrig sind. Bei Verstößen seien maximal 30 Prozent Kürzungen erlaubt.