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Zutritt nur für Geimpfte

Sonderrechte? Zutritt nur für Geimpfte?

Es geht zum Teil um Grundrechte. Es geht um Sonderrechte für Geimpfte. Die Differenzen zwischen Politik und Wirtschaft wachsen. Das Thema hat Potenzial, die Gesellschaft zu spalten, – könnte Betreiber von Bars, Restaurants oder Klubs in einen Interessenskonflikt bringen.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Geimpft oder nicht geimpft? Wer geimpft ist, soll wieder mehr dürfen: shoppen, feiern, reisen. Spätestens dann spaltet die Frage die Gesellschaft? Gelten bald Sonderrechte für Geimpfte?

Wie die Deutsche Presseagentur am Dienstag meldete, hat der Bund Lockerungen für Corona-Geipmfte angekündigt. Angekündigt! Auf dem Bund-Länder-Gipfel am Montag haben sich die Minister auf nichts weiteres einige können. Manchen Ländern ist das zu kurz gegriffen – und wie so oft, prescht Bayern voraus. Nach einem Beschluss des bayerischen Kabinetts werden Personen, die die erste und zweite Impfung erhalten haben, Menschen gleichgestellt, die negativ auf Corona getestet wurden. Damit  müssen vollständig Geimpfte bei einem Friseurbesuch, beim Flug nach, … keinen aktuellen negativen Corona-Test mehr vorlegen. Auch der Hessische Landtag hat sich dem angeschlossen sowie Rheinland-Pfalz. Die Verordnungen wurden am Dienstag entsprechend angepasst.

„Anzunehmen ist eine stark reduzierte Virusausscheidung bei Menschen, die sich trotz zweifacher Impfung infiziert haben.“ – Ständigen Impfkommission

Erhalten im nächsten Schritt Geimpfte Personen nun Sonderrechte? Wie sicher ist es, dass Geimpfte besser geschützt sind und vor allem nicht als Überträger unterwegs sein können? Keiner sagt, dass dies sicher ist. Laut der Apotheken-Umschau sinke die Wahrscheinlichkeit bei Geimpften je nach Impfstoff zwar deutlich: sicher sei das aber nicht. Nach Impfstoffen aufgeschlüsselt spricht das Magazin beim vektorbasierten Impfstoff von Johnson & Johnson  von 70 Prozent, bei Astrazeneca von bis zu 80 Prozent und bei den mRNA-Präparaten von Biontech/Pfizer und Moderna von bis zu maximal 95. Ein Restrisiko bleibt demnach, sich selbst anzustecken. Die Frage, inwieweit kontaminiert als Überträger gilt, etwa in gewissen Etablissements, die offiziell noch geschlossen sind, wird nicht beantwortet.

„Beim Mittel von Biontech/Pfizer besteht er laut PEI ab Tag 7 nach der zweiten Impfung, bei Moderna ab Tag 14 und bei Astrazeneca ab Tag 15. Bei Johnson & Johnson bestehe der Schutz erst ab Tag 28.“ – Apotheken Umschau

Unklar ist auch, wie lange der Impfschutz hält und wann er seine vollständige Wirkung entfaltet und adäquat schützt. Laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) sollten zwischen den beiden Impfdosen bei einem mRNA-Impfstoff sechs Wochen liegen, bei Astrazeneca zwölf Wochen. Der Schutz stelle sich nicht unmittelbar nach der Spritze ein. Wie lange Geimpfte geschützt bleiben, lässt sich nach den aktuellen Erkenntnissen noch nicht sagen. Festzuhalten ist, dass Experten davon ausgehen, dass vollständig geimpfte Personen als Überträger des Virus eine geringere Rolle spielen als Ungeimpfte.

 

Auszuschließen ist nach heutigem Stand nichts, sodass 5, 20 oder 30 Prozent Restrisiko dafür sprechen dafür, dass sich Geimpfte weiterhin an die Schutzmaßnahmen halten sollten. Hände desinfizieren, Maske tragen und Abstand halten, sollten auch diese Menschen in naher Zukunft noch befolgen. Wie es mit weiteren Lockerungen für diese Personengruppe aussieht, wird sich zeigen.

Corona Lockerungen für Geimpfte?

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Foto oben ©2021 Pixabay bearbeitet Wiesbaden lebt!

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