Salehin-Veranstaltungen im Bürgerhaus Dotzheim sorgen für Empörung. SPD fordert klare Regeln und prüft die Satzung.
Auf einem Büchertisch liegt die „Verfassung der Islamischen Republik Iran“. Ein iranischer Kleriker übermittelt eine Grußbotschaft. Ein schiitisch-islamischer Influencer äußert öffentlich Unterstützung für die gewalttätigen iranischen Revolutionsgarden. Und all das geschieht nicht in Teheran, sondern mitten in Hessen – im städtischen Bürgerhaus.
Wie der Wiesbadener Kurier berichtet, fanden im Haus der Vereine in Wiesbaden-Dotzheim in den vergangenen Wochen zwei Veranstaltungen der islamischen Jugendgruppe Salehin statt. Die Inhalte lösen Kritik aus. Am Mittwochabend erreicht die Debatte die Stadtverordnetenversammlung. Die Wortmeldungen fallen deutlich aus.
Bürgerhaus wird zum Politikum
Es bestehen keine Zweifel: Das Bürgerhaus Dotzheim – Haus der Vereine – steht für Begegnung. Vereine proben hier Theater, Sportgruppen trainieren, Initiativen planen Projekte. Die Stadt stellt Räume bereit, damit Engagement wachsen kann. Durch die bekanntgewordenen Veranstaltungen rückt ein anderer Aspekt in den Mittelpunkt: Wie weit reicht die Offenheit, wenn extremistische Bezüge auftauchen?
Die SPD-Rathausfraktion fordert eine Überprüfung der Bürgerhaus-Satzung. Fraktionsvorsitzender Silas Gottwald erklärt, Organisationen wie Salehin hätten in der Stadtgesellschaft keinen Platz. Es sei problematisch, wenn in städtischen Räumen Veranstaltungen mit verfassungsfeindlichem Charakter stattfinden. Die Stadt müsse prüfen, ob sie nach solchen Vorfällen Vermietungen künftig untersagen kann.
Offenheit bleibt das Prinzip – aber nicht grenzenlos
Gleichzeitig betont die SPD, dass Bürgerhäuser grundsätzlich allen Gruppen offenstehen. Dieses Prinzip bildet das Fundament kommunaler Infrastruktur. Ohne Offenheit gäbe es keine lebendige Stadtgesellschaft. Doch Offenheit bedeutet nicht Beliebigkeit. Wer Räume nutzt, trägt Verantwortung. Wer demokratische Grundwerte infrage stellt oder extremistische Ideologien verbreitet, überschreitet eine Grenze. Genau hier setzt die Diskussion an.
Die Verwaltung prüft bislang formale Kriterien: Termin, Teilnehmerzahl, Sicherheitsauflagen. Inhalte lassen sich im Vorfeld oft nur schwer kontrollieren.
OB Gert-Uwe Mende meldet sich zu Wort
Kurz nach der Forderung des Fraktionsvorsitzenden Silas Gottwald meldet sich Wiesbadens Oberbürgermeister zu Wort: In einer Pressemitteilung der Stadt heißt es, dass Gert-Uwe Mende das Rechtsamt und das Hauptamt damit beauftrage, zusammen eine Überarbeitung der Bürgerhaussatzung und der Hausordnung für Bürgerhäuser zu prüfen. Es soll geprüft werden, ob es möglich ist, bestimmten Personen oder Gruppen die Nutzung der Bürgerhäuser zu untersagen.
„Als Landeshauptstadt Wiesbaden wollen wir keinen Raum für antisemitische Hetze und Aufstachelung zum Hass bieten. Wiesbaden steht für Vielfalt im friedlichen Miteinander.“ Mit diesen Worten reagierte der Oberbürgermeister auf den oben zitierten Pressebericht. „Solche Propaganda steht deutlich im Widerspruch zur Haltung der Landeshauptstadt Wiesbaden, wie sie am gestrigen Mittwochabend auch in einer Erklärung des Stadtverordnetenvorstehers im Namen der gesamten Stadtverordnetenversammlung zur Situation im Iran artikuliert worden ist“, so Mend weiter
Städtische Bürgerhaussatzung
Der Ausschluss bestimmter Veranstaltungen ist jedoch rechtlich ein schwieriges Unterfangen. In der städtischen Bürgerhaussatzung ist klar geregelt, dass die Einwohner der Stadt sowie die im Stadtgebiet ansässigen juristischen Personen und Personenvereinigungen berechtigt sind, die Bürgerhäuser nach Maßgabe der Bestimmungen der Satzung zu benutzen. „Das bedeutet, dass die Stadt grundsätzlich nicht entscheiden kann, was in einem Bürgerhaus inhaltlich stattfindet, sofern dort nach Satzung und Hausordnung agiert wird. Das Hauptamt hat deshalb in dem erwähnten Fall korrekt gehandelt und die Nutzung genehmigt“, sagte der Oberbürgermeister. „Wir suchen aber nach einer Lösung für das Problem. Deshalb bitte ich das Rechtsamt und das Hauptamt, zu dem die Bürgerhäuser gehören, gemeinsam eine entsprechende Anpassung der Bürgerhaussatzung oder der Hausordnung für Bürgerhäuser zu prüfen. So bekommen wir gegebenenfalls eine Handhabe, um bestimmten Personen oder Gruppen die Nutzung untersagen zu können.“
Symbolbild ©2026 KI-generiert
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