Anhaltende Trockenheit und die zweite Hitzewelle: Für Wiesbaden wurde gilt ab dem 12. Juli die zweit höchste von fünf Waldbrandwarnstufen.
Die Grillplätze in und am Wald wurden bereits aufgrund der anhaltenden Trockenheit am 12. Juli geschlossen (Wiesbaden lebt! berichtete) Ab sofort gilt für die restlichen öffentlichen städtischen Grillplätze ein absolutes Grillverbot. Das gilt auch für Gasgrills oder ähnliche Grills. Ordnungskräfte werden die Plätze verstärkt kontrollieren und Waldbrandkontrollfahrten durchführen.
„Achtlos weggeworfene Zigarettenkippen sowie Glasscherben können in kürzester Zeit zu einem verheerenden Waldbrand führen, der nicht nur katastrophal für die Natur wäre, sondern aufgrund der Dichte von Wald und Besiedlung in Wiesbaden auch schnell zu einem hohen Gefährdungspotential für Menschen werden könnte.“ – Andreas Kowol
Aufgrund der außerordentlich hohen Waldbrandgefahr, die sicher noch einige Wochen anhalten wird, bittet der für den Stadtwald zuständige Dezernent Andreas Kowol die Bevölkerung um Verständnis und weist ausdrücklich darauf hin, dass im Wald ganzjähriges Rauchverbot herrscht.
„Sämtliche Einfahrten in Feld und Wald werden im Ernstfall zu unverzichtbare Rettungswegen. Ich bitte Sie daher diese freizuhalten – und im Ernstfall mitzuhelfen. Bitte melden sie jedes Feuer gleich unter der Notrufnummer 112 der Feuerwehr und unterstützen Siem wenn möglich, die Einsatzkräfte einzuweisen.“ – Andreas Kowol
Auch für Veranstalter gilt ein Verbot für die Nutzung von Feuerstellen und Kohlegrills. Ebenso ist das Grillen in Pavillons oder Zelten und die Nutzung sonstiger Hitzequellen auf Grasflächen untersagt. Food Trucks oder Anhänger mit festem Boden sind hiervon ausgenommen. Veranstalter müssen die Stellflächen ausreichend bewässern. Die Stellflächen anderer Fahrzeuge zum Auf- und Abbau sind ebenfalls ausreichend zu bewässern. Veranstalter müssen zusätzliche Löschmittel – zusätzliche Feuerlöscher, gefüllte Wassereimer – vorhalten. Gegebenenfalls sind Grasflächen vor Veranstaltungsbeginn ausreichend zu bewässern. Das Abbrennen von Feuerwerk/Pyrotechnik ist grundsätzlich verboten; Ausnahmen sind mit dem Umweltamt abzustimmen. Gaststätten und Kleingärten in Waldnähe – unter bzw. bis 100 Meter Luftlinie – dürfen keine Feuer beziehungsweise Pyrotechnik entzünden. Feuerwehr und Forstdienststellen bitten die Bevölkerung weiterhin um erhöhte Aufmerksamkeit, Ordnungskräfte werden die Waldflächen verstärkt kontrollieren.
Foto oben @2022 Volker Watschounek
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