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Corona-Regeln, 2G-Option, Corona-Gipfel, Corona-Regeln: Corona in Hessen und Wiesbaden, Stufenplan, Freedom-Day

Diese neuen Corona-Regeln hat Hessen erlassen

Ab dem 28. Dezember darf in Clubs und Bars darf nicht mehr getanzt werden, gilt bei Großveranstaltungen ein Besucherverbot, gelten für Geimpfte und Genesene neue Kontaktbeschränkungen. Für private Treffen gelte der „hessische Weg“ und die dringende Empfehlung zur Kontaktreduktion.

Volker Watschounek 2 Jahren vor 0

MP Volker Bouffier und Minister Kai Klose:  „Wir müssen jetzt alles tun, um die fünfte Welle einzudämmen – die Omikron-Variante erfordert weitere Maßnahmen“

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier erklärte im Anschluss an die heutige Tagung des hessischen Corona-Kabinetts, dass die im November eingeleiteten Corona-Regeln Wirkung zeigten und die Infektionszahlen aktuell sinken würden. Hessen sei dabei, die vierte Welle der Pandemie aufzufangen. Hessen befände sich jedoch in einer Zwischenzeit, in der das Land trotz Erfolge schon jetzt alles tun müsse, um die bevorstehende fünfte Welle eindämmen zu können.

„Die Lage bleibt ernst und spitzt sich mit Blick auf die Omikron-Variante weiter zu. Wir müssen noch konsequenter vorgehen. Deshalb haben Bund und Länder auf der Ministerpräsidentenkonferenz weitere Einschränkungen beschlossen. Im Fokus stehen dabei vor allem strengere Kontaktbeschränkungen sowie weitere Anstrengungen, die immer noch zu große Impflücke zu schließen.“ – Ministerpräsident Volker Bouffier

Der Ministerpräsident erklärte, dass man auf weitere Daten zu Omikron angewiesen sei und diese in den nächsten Wochen sammeln werde. Um die neue Datenlage zusammen mit de Experten zu bewerten werde werden sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten schon am 7. Januar wieder zusammenkommen – um sich über weitere Maßnahmen zu verständigen. Bis dahin werde der Expertenrat ein neues Gutachten vorgelegt haben.

Statement nach der Ministerpräsidenten-Konferenz

 

Der Regierungschef und Sozialminister Kai Klose appellierten in ihren Statements eindringlich an alle Bürger in Hessen, sich impfen zu lassen und nannten es „richtig“, dass Bund und Länder sich auf eine „konsequente“ Fortsetzung der Impfkampagne verständigt haben. Darüber hinaus solle jeder Verantwortung übernehmen.

Wir haben keinen Anlass zur Panik, aber allen Anlass zu größter Vorsicht und Vorsorge.“ – Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU)

Grundlegende Voraussetzung ist der vom Bund zu gewährleistende ausreichende Impfstoffzufluss. Wir haben die Impfkapazitäten in den letzten Wochen in einer gewaltigen Kraftanstrengung der hessischen Impfallianz aus Ärzte- und Apothekerschaft sowie dem öffentlichen Gesundheitsdienst massiv ausgebaut und das selbstgesetzte Ziel von 400000 Impfungen pro Woche in der vergangenen Woche mit über 550000 Impfungen nochmals deutlich übertroffen, so Gesundheitsminister Kai Klose. Zahlreiche Arztpraxen und Impfstellen des öffentlichen Gesundheitsdiensts würden auch über Weihnachten und Neujahr weiterimpfen.

Corona-Regeln: Maximale Vorsicht

Weiterhin riefen der Regierungschef und der Minister dazu auf, sich unabhängig vom Impfstatus bspw. vor persönlichen Treffen zusätzlich testen zu lassen, um maximale Vorsicht walten zu lassen, das gelte gerade an den Weihnachtstagen und besonders dann, wenn man mit vulnerablen Personen zusammenkomme. Wenden Sie auch über die Feiertage die geltenden Regeln zu Abstand, Hygiene und Maske an.

Bouffier betonte abschließend, dass in Hessen viele Punkte aus dem MPK-Beschluss schon umgesetzt seien. Bereits Mitte Dezember habe der Hessische Landtag einen Beschluss gefasst, um – wenn die pandemische Lage dies erfordere – weitere Maßnahmen ergreifen zu können.

Corona-Regeln, was ist neu in Hessen?

Das Hessische Corona-Kabinett hat sich am 22. Dezember auf Basis der Beschlüsse der Ministerpräsidenten-Konferenz vom 21. Dezember und der Anpassung der Corona-Verordnung von Hessen vom 22. Dezember auf weiter strengere Corona-Regeln verständigt.

Kontaktbeschränkungen

Die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum werden weiter verschärft. So dürfen nur noch Gruppen von maximal 10 Personen zusammenkommen. Sobald nicht geimpfte oder nicht genesene Personen dabei sind, bleibt es bei Treffen von einem Haushalt und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren und für Personen, die sich nicht impfen lassen können. Im privaten Bereich bleibt es in Hessen bei einer dringenden Empfehlung auf die Beschränkung dieser Kontaktzahlen. Das Land empfiehlt jedem vor persönlichen Treffen einen Test durchzuführen.

Tanzlokale und Clubs

Der Betrieb von Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken ist nunmehr landesweit und unabhängig von der Infektionsinzidenz vor Ort untersagt. Ein regulärer Gastronomiebetrieb ist dort möglich.

Veranstaltunngen

Die Obergrenze für alle Veranstaltungen liegt künftig bei 250 Teilnehmern. Diese Regelung gilt sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich.

Die neuen Maßnahmen gelten ab dem 28. Dezember 2021 und laufen bis zum 13. Januar 2022.

Foto: ©2021 Pixabay / Volker Watschounek

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Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.