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Gert-Uwe Mende, Normalität mit Corona-Regeln

Neue Corona-Regeln in Wiesbaden ab dem 16.09.

Hessens Corona-Kabinett hat am Dienstag getagt, die Corona-Regeln des Bundesinfektionsschutzgesetz für Hessen angepasst und die Coronavirus-Schutzverordnung für vier Wochen verlängert. Wiesbaden zieht am Mittwoch an und passt auch sein Regelwerk an.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Ein vielen Bereichen fällt die Kontaktnachverfolgung weg. Betrieblichen Testangebots gelten als Negativnachweis. Im Außenbereichen fällt vielerorts die Verpflichtung zum 3G-Nachweis weg.

Ab Donnerstag, 16. September, gelten in Hessen und damit auch in Wiesbaden neue Corona-Regeln sowie neue Indikatoren für Corona-Schutzmaßnahmen. Die Landesregierung hat die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) entsprechend aktualisiert und bis 14. Oktober verlängert. Die aktuell noch geltende städtische Allgemeinverfügung wird ab Donnerstag, 16. September, nicht mehr vollzogen und zeitnah förmlich aufgehoben. Eine neue Allgemeinverfügung wird erst einmal nicht erlassen: Ab Donnerstag gelten die Regeln der CoSchuV.

„Wir begrüßen die Entscheidung, die Corona-Schutzmaßnahmen wieder maßgeblich auf Landesebene vor allem mit Verordnungen zu regeln. Das haben wir schon länger gefordert. Dadurch wird ein kommunaler Flickenteppich bei den Corona-Regeln vermieden.“ – Oberbürgermeister Gert Uwe Mende und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz

Die neue CoSchuV vollzieht angesichts des Impffortschritts einen Paradigmenwechsel. Die bislang maßgebliche Sieben-Tage-Inzidenz wird durch Zahlen zur Situation in den hessischen Krankenhäusern ersetzt, konkret durch die Hospitalisierungsinzidenz und die Belegung der Intensivbetten. Nach der neuen CoSchuV gilt in vielemn Innenbereichen die 3G-Regel. Das heißt, dass nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen Einlass zu bestimmten Veranstaltungen und Einrichtungen erhalten. Außerdem gibt es jetzt ein 2G-Optionsmodell, bei dem weitere coronabedingte Einschränkungen entfallen. Die Kontaktnachverfolgung ist künftig nur noch in bestimmten Bereichen erforderlich.

 „Inzwischen sind viele Menschen geimpft. Es ist daher richtig, die Hospitalisierungsinzidenz und Belegung der Intensivbetten als neue Indikatoren für Schutzmaßnahmen einzuführen.“ – Oberbürgermeister Gert Uwe Mende und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz

Im neuen Warnstufenkonzept des Landes sind Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung die maßgeblichen Indikatoren für weitreichendere Schutzmaßnahmen. Die Hospitalisierungsinzidenz beschreibt, wie viele Personen je 100000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Erkrankung landesweit in ein Krankenhaus neu aufgenommen wurden. Die Intensivbettenbelegung beschreibt, wie viele Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt sind.

„Die neuen Indikatoren und Regeln werfen neue Fragen auf. Wir würden uns freuen, wenn die zuständigen Stellen diese möglichst schnell und verbindlich beantworten, damit für Bürger sowie Unternehmen Rechtssicherheit besteht.“ – Oberbürgermeister Gert Uwe Mende und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz

Warnstufe 1 wird erreicht, wenn der Hospitalisierungswert über 8 steigt  oder die Zahl der Intensivpatienten über 200 liegt. Warnstufe 2 kommt zum Tragen, wenn der Hospitalisierungswert über 15 steigt  oder die Zahl der Intensivpatienten über 400 liegt. Bei Überschreiten der Schwellen hat das Land angekündigt, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um eine Überlastung des öffentlichen Gesundheitswesens zu vermeiden. Am Dienstag, 14. September, betrugt die Hospitalisierungsinzidenz in Hessen 2,51 und 146 Intensivbetten waren mit Corona-Patienten belegt.

Neue Corona-Regeln

Bereits vor dem Erreichen der 1. oder 2. Warnstufe gelten laut CoSchuV in Hessen und Wiesbaden, ab Donnerstag, 16. September, neue Regeln:

Nach wie vor gilt in bestimmten Situationen doe 3G-Regel nach der ein Negativnachweis vorgelegt werden muss. Als Negativnachweis zählt wie bisher ein Impf-, Genesen- oder negativer Testnachweis beziehungsweise ein Schülertestheft. Neu ist, dass im Rahmen des betrieblichen Testangebots ein negativer Testnachweis erlangt werden kann. Kinder, die jünger als sechs Jahre sind oder noch nicht eingeschult wurden, benötigen keinen Negativnachweis.

Die 3G-Regel gilt

Die 3G-Regel gilt in Innenbereichen von Veranstaltungen, Freizeiteinrichtungen, Museen, Sportstätten, Gaststätten (außer Kantinen für Betriebsangehörige) und bei körpernahen Dienstleistungen insbesondere bei Friseurbesuchen oder in Nagelstudios. Neu ist, dass die Nachweispflicht für alle Anwesenden gilt. Das heißt, nicht nur Gäste beziehungsweise Kunden müssen einen Negativnachweis vorlegen, sondern auch Mitarbeiter. In Übernachtungsbetrieben sind Negativnachweise bei der Anreise und bei längeren Aufenthalten im Anschluss zweimal wöchentlich erforderlich. In Außenbereichen wird die Verpflichtung zum 3G-Nachweis, da wo er bislang galt, gestrichen. Ausgenommen davon sind Veranstaltungen in Außenbereichen mit mehr als 1000 Gästen. Bei diesen gilt nach wie vor die 3G-Regel.

Die 2G-Regel ist möglich

Veranstalter und private Betreiber erhalten mit der neuen CoSchuV die Möglichkeit, ausschließlich Geimpfte und Genesene einzulassen (2G-Regel). In diesem Fall entfallen wesentliche coronabedingte Einschränkungen: Abstandsregeln ebenso wie die Maskenpflicht und Kapazitätsbeschränkungen. Von den 2G-Regelungen ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren, da sie sich aktuell nicht impfen lassen können.

Veranstaltungen

Veranstaltungen (ab 25 Personen) können mit der 3G- oder 2G-Regel durchgeführt werden. Auch das Personal muss sich daran halten. Bei allen 3G-Veranstaltungen muss ein Abstands- und Hygienekonzept vorliegen. Bei 3G gilt in Innenräumen Maskenpflicht bis zum Platz sowie eine genehmigungsfreie Obergrenze von bis zu 500 Personen, zuzüglich Geimpfte und Genesene. Außen liegt die genehmigungsfreie Obergrenze bei bis zu 1000 Personen, zuzüglich Geimpfte und Genesene. Werden die Obergrenzen überschritten, sind die Veranstaltungen vorab genehmigungspflichtig.

Kontaktdatenerfassung entfällt

Aufgrund der steigenden Impfquote entfällt die Kontaktdatenerfassung in weiten Teilen. Künftig ist lediglich in Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personen die Kontaktnachverfolgung notwendig. Das betrifft insbesondere Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime. Auch beim Betrieb von Diskotheken und Bordellen ist weiterhin sowohl bei 3G als auch 2G die Kontaktdatenerfassung Pflicht.

Maskenpflicht an Schulen

In Schulgebäuden muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden. Dhttps://wiesbaden-lebt.de/corona-regeln-in-wiesbaden-ab-dem-16-septemberies gilt jedoch grundsätzlich nicht am Sitzplatz, im Freien oder beim Schulsport. Ausnahme: In den zwei Wochen andauernden Schutzwochen nach den Ferien oder bei einem größeren Ausbruchsgeschehen in der Schule beziehungsweise in den 14 Tagen nach einer bestätigten Infektion in der Klasse. In der Kita gibt es keine Maskenpflicht.

Impfzentrum Wiesbaden

Bürgerinnen und Bürger, die noch eine Impfung im Impfzentrum erhalten wollen, müssen sich beeilen: In Abstimmung mit dem Land schließt das Impfzentrum zum Sonntag, 19. September. Der letzte Tag, an dem Impfungen durchgeführt werden, ist Samstag, 18. September. Bis dahin ist es noch möglich, im Impfzentrum ohne Termin eine Erst-, Zweit- oder bei entsprechender Priorisierung eine Drittimpfung zu erhalten. Alle Impfungen sind für die Bürger kostenlos. Das Angebot ohne vorherige Anmeldung oder Registrierung gilt auch für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren, die nach individueller ärztlicher Aufklärung geimpft werden. Nach der Schließung der Impfzentren wünscht sich das Land eine Regelversorgung durch die Impfallianz Hessen. Zur Impfallianz Hessen haben sich im März die Kassenärztliche Vereinigung Hessen, die Landesärztekammer Hessen, der Hausärzteverband Hessen, die Landesapothekerkammer Hessen und der Hessische Apothekerverband mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration zusammengeschlossen.

Foto oben: ©2021 Volker Watschounek

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.