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Gert-Uwe Mende Oliver Franz, Kontaktbeschränkungen, Corona-Maßnahmen und Alkoholverbotszone, Coroona-Regeln, Freedom-Day

Corona-Regeln: In Wiesbaden bleibt alles beim Alten

Rings um Wiesbaden sinken die Inzidenz-Werte. Während man im Rheingau zum Wochenende wieder Biergärten öffnet, bleibt in Wiesbaden alles beim alten. Die Stadt hat die geltenden Allgemeinverfügungen bis zum 20. Juni verlängert.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Corona-Regeln, und wie lange noch? Rund 10,5 Prozent sind vollständig geimpft, 17 Prozent haben ihre erste Impfung erhalten. Bei sinkenden Inzidenz sollte es die letzte Verlängerung sein. 

Corona-Regeln. Der Verwaltungsstab hat am Mittwoch beschlossen, die am Sonntag, 23. Mai, auslaufenden Allgemeinverfügungen Betretungsverbot in Krankenhäusern zu Besuchszwecken, Maskenpflicht auf stark frequentierten Flächen, Maskenpflicht in den Ganztags- und Betreuungsangeboten sowie zum Verbot des Alkoholkonsums und -verkaufs auf publikumsträchtigen Plätzen und Örtlichkeiten in der Landeshauptstadt Wiesbaden zu verlängern.

„Wir sind noch nicht über den Berg. Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, ist in Wiesbaden es weiterhin notwendig, Kontakte zu beschränken und wichtige Infektionsschutzmaßnahmen umzusetzen.“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende

Ferner wurde die Aufrechterhaltung der Beschränkungen der Besuchsmöglichkeiten in Hospizen beschlossen. Damit soll sichergestellt werden, dass die wichtige Arbeit dieser Einrichtungen nicht durch den vermeidbaren Eintrag von Infektionen behindert wird. Auf diese Weise soll allen dort Betreuten wie deren Angehörigen und Freunden die größtmögliche Sicherheit für einen regelmäßigen Zugang geschaffen werden. Die Verfügungen und damit verbundenen Corona-Regeln gelten nun bis Sonntag, 20. Juni.

„Ich bitte alle Wiesbadenerinnen und Wiesbadener weiter durchzuhalten und sich an die AHA-Regeln zu halten, – das heißt: Abstand halten, Hygiene beachten und im Alltag Maske tragen“, so Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende.“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende

Alkoholverbotszonen in Wiesbaden

Foto: Alkoholverbotszonen in Wiesbaden ©2021 Openstreetmap bearbeitet Wiesbaden lebt!

Wiesbadener Alkoholverbotszone(n)

Der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf den nachfolgend aufgeführten Flächen und Plätzen ganztägig.

(1) Auf dem Gebiet des Historischen Fünfecks (begrenzt durch die Rheinstraße, die Schwalbacher Straße, die Röderstraße, die Taunusstraße und die Wilhelmstraße).
(2) Im Kulturpark (begrenzt durch die Murnaustraße, den Fußweg am Ende der Murnaustraße in Richtung der Gleisanlagen der Deutschen Bahn, die Gleisanlagen der Deutschen Bahn, den Parkplatz Salzbauchaue).
(3) Auf dem Bahnhofsplatz 1-3 (Bahnhofsvorplatz) einschließlich der angrenzenden Bushaltestelle „Hauptbahnhof“ am Kaiser-Friedrich-Ring (Bussteig A).
(4) In der Reisingeranlage und Herbertanlage.
(4) Auf der Fläche des Warmen Damm (einschließlich der Straße Am Warmen Damm).
(5) Auf der Fläche des Bowling Green (umschlossen von der Wilhelmstraße, des Friedrich-vonThiersch-Wegs, des Kurhausplatzes und der Christian-Zais-Straße).
(6) Auf dem Blücherplatz (begrenzt von der Scharnhorststraße, der Yorckstraße, der Roonstraße sowie der Blücherstraße) mit Ausnahme des Schulgeländes.
(7) Auf dem Wallufer Platz (begrenzt von der Straße Wallufer Platz, Hallgarter Straße, der Bebauung in der Erbacher Straße und der Niederwaldstraße).
(8) In den Nerotalanlagen (umschlossen von der Straße Nerotal und dem Volker-Kriegel-Platz).
(9) In der „Eleonoren Anlage“, das heißt der Rheinanlage in Mainz-Kastel, (begrenzt durch die Eleonorenstraße ab der Johannes-Goßner-Straße, der Eleonorenstraße bis Rampenstraße bis zur Abzweigung der Rampenstraße Richtung Rheinufer auf Höhe der Hausnummer 26 sowie durch den Rhein).
(10) Auf dem Gebiet in Wiesbaden-Biebrich bis zum Rhein, das begrenzt wird durch die Rheingaustraße beginnend ab der Straße Am Parkfeld bis zur Wilhelm-Kopp-Straße.
(11) Neu hinzugekommen ist das Gebiet des Schiersteiner Hafens.

Die Verfügung wurde verlängert und gilt jetzt bis zum 20. Juni.

Inzidenz Wiesbaden 105,9 (20.05)

Corona-Regeln hessenweit

Wenn Kreise mit sinkenden Inzidenzwerten  nicht mehr unter die Regelungen der Bundesnotbremse fallen, heißt das noch lange nicht, dass alles erlaubt ist. In Hessen gilt seit dem 17. Mai ein Zwei-Stufenmodell. So ist festgelegt, dass wenn ein Kreis fünf Tage infolge die Inzidenz von 100 unterschreitet, die unter Stufe 1 genannten Corona-Regeln greifen. Bleibt ein Kreis oder eine Stadt weitere 14 Tage unter der Inzidenz von 100, greift Stufe 2. Ersatzweise gelten bei einer 5-tägigen Inzidenz von unter 50 gleich die neuen Corona-Regeln der Stufe 2.

Kontaktbeschränkungen / Corona-Regeln

Stufe 1: Zwei Haushalte (plus Geimpfte/Genesene)
Stufe 2: Zwei Haushalte oder 10 Personen (Geimpfte/Genesene/Kinder U14 zählen nicht mit)

Einkaufen / Einzelhandel

Stufe 1: Erweiterter täglicher Bedarf: wie bislang
Übriger Einzelhandel: Click and meet, medizinische Maske, aktueller Test wird empfohlen
Stufe 2: Alle Geschäfte geöffnet mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht, aktueller Test wird empfohlen

Gastronomie/Tourismus

Stufe 1: Außengastronomie – mit Auflagen – geöffnet: aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc.
Clubs & Diskotheken: Öffnung als Außen-Gastronomie möglich

Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze – unter Auflagen – geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Frühstücksräume: Auslastung max. 60 Prozent, Test bei Anreise + 2x pro Woche

Stufe 2: Gastronomie innen –  mit Auflagen – geöffnet: aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc.
Gastronomie draußen – mit Auflagen – geöffnet: Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc. Aktueller Test empfohlen.
Clubs & Diskotheken: Öffnung als Bar/Gastronomie möglich

Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze – unter Auflagen – geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen: Auslastung max. 75 Prozent, Test bei Anreise + 2x pro Woche

Sport

Stufe 1: Entsprechend Kontaktregeln möglich. Fitnessstudios (mit Kontaktdatenerfassung, aktuellem Test und Terminvereinbarung), Schwimmbäder geschlossen.
Gruppensport für Kinder (bis einschließlich 14): wie bisher möglich

Stufe 2: Mannschaftssport – mit Hygieneauflagen – möglich. Aktueller Test empfohlen. Schwimmbäder geöffnet.

Kultur und Freizeit

Stufe 1: Draußen Zoos, Freilichtmuseen, Freizeitparks mit Auflagen und Anmeldung geöffnet.
Drinnen Museen, Schlössern, Zoos mit Anmeldung & medizinischer Maske, Test empfohlen.

Stufe 2: mit Auflagen geöffnet (auch Innenräume von Freizeitparks). Aktueller Test empfohlen.

Corona-Regeln für Veranstaltungen

Stufe 1: Drinnen, nur zu bestimmten Zwecken – mit Auflagen – möglich (insb. beruflich, Gottesdienste, öffentliches Interesse)
Draußen: Bis 100 (ungeimpfte) Personen möglich. Strenge Auflagen: Kontaktdaten, aktueller Test, etc. Mehr Teilnehmer im Einzelfall möglich

Stufe 2: Drinnen: Bis 100 (ungeimpfte) Personen – mit Auflagen – möglich: Aktueller Test, Kontaktdatenerfassung, etc. Mehr Teilnehmer im Einzelfall möglich.
Draußen: Bis 200 (ungeimpfte) Personen, aktueller Test empfohlen

Dienstleistungen / Körperpflege

Stufe 1: Mit Auflagen geöffnet: Terminpflicht, Kontaktdatenerfassung + aktueller Test
Stufe 2: Mit Auflagen geöffnet: Terminpflicht, Kontaktdatenerfassung + aktueller Test empfohlen

Kita

Stufe 1 und 2: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Schule

Stufe 1: Klasse 1-6: Präsenz, Klasse: 7-11 Wechsel, Abschlussklassen: Präsenz,
Testpflicht: 2 x pro Woche
Stufe 2: Alle: Präsenzunterricht, Testpflicht: 2x pro Woche

Foto: ©2020 Volker Watschounek

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Die offizielle Internetseite des Stadt mit allen Fakten zu Corona finden Sie unter: www.wiesbaden.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.