Es wird Zeit die passende Ausweichroute über den Rhein zu suchen. Wer den Umweg nicht in Kauf nehmen möchte, setzt auf den ÖPNV – und spart unter umständen mit dem Brückenticket Geld.
Mit dem Startdatum 12. Januar 2020 wird die Thedor-Heuss-Brücke (THB) erwartungsgemäß vier Wochen lang für den Individualverkehr gesperrt. Busse und Fahrräder können die Brücke während der Sanierungsarbeiten uneingeschränkt passieren und ESWE Verkehr setzt auf das Brückenticket ein.
ESWE Verkehr reagiert
Für Pendler, die auf eine Rheinüberquerung angewiesen sind, führt die Verkehrsgesellschaft ein besonderes ÖPNV-Ticketangebot ein: Jeder, der sich zwischen dem 8. und 18. Januar eine Monatskarte kauft, fährt dann dann nicht vier, sondern sechs Wochen lang – und somit zwei Wochen gratis. Das Brückenticket kostet nicht mehr wie die reguläre Monatskarte: 84,50 Euro. Fahrgäste können damit ab Kaufdatum alle Busse, Straßenbahnen und Züge (S- und Regionalbahnen) innerhalb der Rhein-Main-Verkehrsverbund-Preisstufe 13 (Wiesbaden/Mainz) benutzen. Auß0erdem gilt die erweiterte RMV-Mitnahmeregelung für Wiesbaden und Mainz.
Beobachten und anpassen
Die Busverbindungen von Wiesbaden über die THB nach Mainz, fahren auch während der Brückensperrung nach dem normalen Fahrplan. Auf der Linie 6 werden – je nach Bedarf – kurzfristig zusätzliche Einsatzwagen (E-Wagen) bereitgestellt. Dabei wird das aktuelle Verkehrsaufkommen in der Leitzentrale von ESWE Verkehr genau analysiert und entsprechend reagiert. Besonders in der bald auf den Höhepunkt zulaufenden Fastnachtszeit, werden sicher entsprechende zusätzliche E-Wagen eingesetzt. Die Linien 9 und 28 fahren ebenfalls regulär nach Fahrplan über die THB.
Mit dem Rad über die Brücke
Alle denen, die die Rheinüberquerung lieber mit dem Fahrrad zurücklegen, machen ESWE Verkehr und Mainzer Mobilität ein attraktives Angebot: Nutzer des Fahrradvermietsystems ESWE Verkehr meinRad erhalten bei Eingabe des Promocodes BRUECKE2020 ein Guthaben über 15 Euro geschenkt. Dies entspricht zehn Einheiten im Standardtarif. Günstiger ist es, mit dem eigenen Fahrrad zu fahren.
Der Code ist einlösbar in der meinRad-App im Zeitraum vom 8. bis 18. Januar 2020. Abgeradelt werden kann das Guthaben dann zwischen 8. Januar und 8. Februar 2020 im meinRad-Gesamtgebiet Wiesbaden, Mainz, Ingelheim und Budenheim. Das Guthaben ist nur bis zum Ende der Brückensperrung gültig. Es wird mit Ablauf des Aktionszeitraums gelöscht. Pro Nutzerkonto ist der Code nur einmal einlösbar.
In Wiesbaden leihen, in Mainz zurück geben
In Mainz-Kastel kann man das meinRad am Bahnhof, an der Reduit und an der bald errichteten Station auf der Hochheimer Straße – auf Höhe der Bushaltestelle – entnehmen oder abstellen. Auch ist es möglich, mit dem Rad direkt – über die Brücke – nach Mainz zu fahren und es dort zurückzugeben. Dafür eignen sich zum Beispiel die meinRad-Stationen am Kurfürstlichen Schloss, am Brückenplatz oder am Rathaus beziehungsweise dem Rathaus-Parkhaus. Durch diese drei Maßnahmen will ESWE Verkehr seinen Fahrgästen die einmonatige Sperrung der THB so angenehm wie möglich gestalten – auch in der Hoffnung, dass künftig mehr Menschen ihr Auto stehen lassen und die Angebote des Wiesbadener Mobilitätsdienstleisters annehmen.
Mitnahmeregelung zum Nachlesen
Mit einem Ticket fährt ein Erwachsener mit beliebig vielen Kinder unter 15 Jahren kostenlos mit. Die Regelung ist an folgende Bedingungen geknüpft: (1) Sie gilt für Inhaber einer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Erwachsene oder eines Seniorentickets Hessen Komfort, einer 65-plus-Karte beziehungsweise 9-Uhr-Karte. (2) sie gilt in den frei gegebenen Tarifgebieten. (3) Sie gilt täglich ab 19:00 Uhr bis 5:00 Uhr. An Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31. Dezember sogar ganztägig. (4) Die Fahrt muss zusammen angetreten werden oder es muss eine Verabredung zur gemeinsamen Fahrt vorliegen.
Bei Fahrten über die freigegebenen Tarifgebiete hinaus benötigt jede mitgenommene Person eine Anschlussfahrkarte. Soweit in der 1. Klasse gültig, gilt auch die Mitnahmeregelung sogar für die 1. Klasse.
Die Mitnahmeregelung gilt nicht für Tageskarten, SemesterTickets, Zeitkarten des Ausbildungstarifs und für die meisten JobTickets – sofern hier die Mitnahmeregelung gilt, ist das auf dem JobTicket mit der Kennzeichnung „MNR“ vermerkt. (Foto: Theodor Hess Brücke in Mainz Kastel. Jorge Láscar / CC-BY-SA 2.0 / Flickr)
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Die offizielle Internetseite des Rhein-Main-Verkehrsverbunds finden Sie unter www.rmv.de.
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