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Kryptowährung ©2018 Marco Verch

Betrüger locken: Abzocke bei Geldanlagen im Internet

Vorsicht ist die Schwester der Porzellankiste: Wird ein Anbieter enttarnt, stehen die nächsten bereits Schlange. Das Geschäft mit dubiosen Angeboten boomt – besonders in der Weihnachtszeit. Das Bundeskriminalamt und die Verbraucherzentrale können Anleger nicht oft genug vor unseriösen Angeboten mit hohen Gewinnaussichten warnen.

Redaktion 5 Jahren vor 2

Digitalisierung liegt im Trend: online einkaufen, online daten, online in die Arztsprechstunde – nichts liegt näher, als sein Geld bequem mit ein paar Klicks im Internet zu vermehren. Doch Betrüger lauern überall.

Potentielle Anleger stoßen im Netz immer wieder auf Anbieter von scheinbar besonders lukrativen Investitionsmöglichkeiten, die das schnelle Geld und außerordentlich hohe Gewinne versprechen. Häufig aber stecken hinter solchen Angeboten Betrüger und Straftäter, deren einziges Ziel es ist, die Anleger um ihr Geld zu betrügen. Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter aus Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen-Anhalt, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen warnen aktuell gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor einer neuen Masche von Betrügern, die auf Online-Handelsplattformen mit Anlagetricks Produkte mit scheinbar hohen Gewinnchancen bei einfachster Handhabung anbieten.

Binäre Rohstoffe und Kryptowährung im Trend

Der Kunde investiert angeblich in finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und binäre Optionen auf Rohstoffe, Aktien, Indizes, Währungen („Forex“) oder Kryptowährungen. Wie genau die Kapitalanlage funktioniert, erklärt der Onlinehändler auf seiner Internetseite allerdings nicht. Viele der Anbieter verfügen noch nicht einmal über die notwendigen Lizenzen, derartige Geschäfte in Deutschland bzw. mit deutschen Kunden zu tätigen.

Hat sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert und erstes Geld investiert, wird er umgehend von Mitarbeitern der Handelsplattform angerufen. Die Anrufer geben sich als kompetente Finanzbroker mit jahrelanger Handelserfahrung aus, um sich so das Vertrauen der Neukunden zu erschleichen. Tatsächlich handelt es sich jedoch um Betrüger, die die Anleger um ihr Kapital bringen wollen.

Software suggeriert Gewinne

Besonders dreist ist, dass der Anleger den Stand seines Anlagekontos vermeintlich online einsehen kann. Dort werden ihm mithilfe der Betrugssoftware der Handelsplattform Kontobewegungen und hohe Gewinne angezeigt. Dass seine Einlage unmittelbar beeindruckende Gewinne erzielt, überzeugt den Kunden so von dem Geschäft, dass er weitere Investitionen tätigt. Will er sich allerdings sein Guthaben auszahlen lassen, bricht der Kontakt zur Handelsplattform ab und der angebliche Berater ist nicht mehr erreichbar oder gar unbekannt. In anderen Fällen wird der Anleger mit Ausreden vertröstet oder gar überredet, noch mehr Geld einzuzahlen, damit eine Auszahlung erfolgen könne.Fakt ist: Die eingezahlten Gelder werden in Wahrheit nie einer Kapitalanlage zugeführt. Die komplette Handelsplattform einschließlich des vermeintlichen Kundenkontos ist ein Fake.

Europaweiter Anlegerschutz

Die Aussichten der Opfer, ihr Geld wiederzuerlangen, sind sehr gering. Die Täter überweisen und verschieben die Kundengelder auf verschiedenste Konten im Ausland, die Betreiberfirmen der Handelsplattformen wechseln häufig und bei den Firmensitzen handelt es sich um bekannte Offshore-Briefkastenadressen. Es droht der Totalverlust des investierten Kapitals. Die BaFin weist darauf hin, dass beim Handel mit CFDs und binären Optionen grundsätzlich ein hohes Verlustrisiko besteht. Seit dem 2. Juli 2018 sind im Interesse des europaweiten Anlegerschutzes auch lizenzierten Finanzdienstleistungs- und Kreditinstituten die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf binärer Optionen an Privatkunden verboten.

Bereits am 8. Mai 2017 hatte die BaFin die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von CFDs an Privatkunden beschränkt. Seit dem 1. August 2018 gelten hierfür europaweit weitere Beschränkungen wie Hebelbeschränkungen, automatische Verlustbegrenzungen, ein Nachschusspflichtverbot, Vermarktungsbeschränkungen und eine verpflichtende Risikowarnung.

Richtiger Umgang, sich schützen

1. Seien Sie misstrauisch bei Angeboten, die eine sichere Anlage, eine garantierte Rendite, dazu hohe Gewinne oder ein nur sehr geringes Risiko versprechen! Misstrauen Sie Bonusversprechungen und Erfolgen auf Demo-Konten.

2. Bevor Sie Geld übergeben oder eine Anlage tätigen, holen Sie immer unabhängigen Rat (z.B. bei Verbraucherzentralen) ein.

3. Nutzen Sie bei Anlageangeboten im Internet verschiedene Suchmaschinen, um möglichst umfassende Informationen zum Anbieter und zum Produkt zu erhalten.

4. Achten Sie bei Anlageangeboten im Internet darauf, ob ein Impressum angegeben ist. Wer ist Ihr potentieller Vertragspartner und wo hat er seinen Sitz?

5. Handelt es sich um ein von der BaFin oder einem anderen EU-Land lizenziertes Unternehmen? Dies können Sie im Internet hier über die Unternehmensdatenbank der BaFin unter jederzeit abfragen.

6. Lehnen Sie unaufgeforderte Anrufe im Zusammenhang mit Anlageangeboten ab! Lassen Sie sich nicht auf Beratungsgespräche mit Unbekannten ein.

7. Vorsicht vor zukünftigen Betrugsversuchen! Wenn Sie bereits Opfer wurden und in einen Betrug investiert haben, werden die Betrüger Sie wahrscheinlich wieder ins Visier nehmen oder Ihre Daten an andere Kriminelle verkaufen.

8. Vorsicht bei Hilfsangeboten! Häufig geben sich Betrüger, die Ihre Kundendaten erworben haben, als „Samariter“ aus, die Sie dabei unterstützen wollen, Ihr verlorenes Geld zurückzuholen.

9. Seien Sie misstrauisch und kontaktieren Sie bei Verdacht die Polizei und/ oder die BaFin!

Weiterführende Informationen:

Eine Liste mit Unternehmen, denen die BaFin ihr Geschäft bereits untersagt hat gibt es im Internet hier. (Foto: Marco Verch / CC-BY-SA 2.0 / Flickr)

Weitere Nachrichten aus dem Ortsbezirk Eigenheim lesen Sie hier.

Die offizielle Internetseite vom BKA finden Sie unter www.bka.de.

 

2 Kommentare

2 Kommentare

  1. H. sagt:

    Hier wird ein Bild von Marco Verch benutzt. Daher der Hinweis auf einen Beitrag des Rechtsanwalts Kompa zum Thema sog. creative commons abzocke: http://www.kanzleikompa.de/2018/10/31/creative-commons-abzocke-negative-feststellungsklagen-gegen-marco-verch-thomas-wolf-christoph-scholz-christian-fischer-dirk-vorderstrasse-dennis-skley-und-den-verband-zum-schutz-geistigen-eigent/

    Zitat:
    „Nachdem die negative Festsellungsklage am Amtsgericht Köln für erledigt erklärt wurde, musste Verch die Prozesskosten tragen.“
    „Nach meinen Erkenntnissen haben diese Fotografen mit ihrer „Urheberrechtsfalle“, wie es das Berliner Kammergericht nennt, mehrere Hunderttausend Euro umgesetzt. In den meisten Fällen dürfte der Betrag zu Unrecht gezahlt worden sein und kann daher als ungerechtfertigte Bereicherung zurückverlangt werden, sofern keine wirksame nachträgliche Vereinbarung zustande gekommen ist.“

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