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Polizeimeldung, Symbolbild der Kategorie Blaulicht.

Verkehrskontrollen zur Fastnachtszeit – don’t drink and drive

In Wiesbaden jagte die Polizei in dieser Woche Einbrecher, Trickdiebe und Raser. Vom Westend über Dotzheim bis Schierstein durchsuchten Täter Wohnungen und Boutiquen, stahlen Schmuck, Bargeld und mehr. Zwei Jugendliche wurden festgenommen, ein Senior bestohlen, mehrere Fahrzeuge beschädigt – Ermittlungen laufen.

Avatar-Foto Paula Revier 2 Monaten vor 0

Zwei Festnahmen, Bargeld gestohlen, Autos beschädigt – Beamte ermitteln, warnen und sichern Spuren.

(ots) Wiesbaden 11.02.2026

Verkehrskontrollen zur Fastnachtszeit – don’t drink and drive

Auch in diesem Jahr wird die Polizei Westhessen in Wiesbaden, im Rheingau-Taunus-Kreis, im Kreis Limburg-Weilburg, im Hochtaunuskreis sowie im Main-Taunus-Kreis über die Fastnachtszeit wieder verstärkt Verkehrskontrollen durchführen. Ziel der Kontrollen ist es, alkoholisierte oder durch Drogenkonsum berauschte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aus dem Verkehr zu ziehen und so während der „närrischen Tage“ für Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen.

Bei allem Spaß und ausgelassenem Feiern weist die Polizei mit Nachdruck darauf hin, dass die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle mit schwerwiegenden Folgen ist. Aus diesem Grund werden die Beamtinnen und Beamten ein besonderes Augenmerk auf die Fahrtüchtigkeit von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern werfen. Wer betrunken oder berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Selbst bei vermeintlich geringen Mengen ist die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt. Das gilt im Übrigen nicht nur für Auto- sondern auch für Fahrrad-, Pedelec- oder E-Scooter-Fahrende. Die Polizei gibt die Empfehlung, bereits vorab die Heimfahrt zu planen und dementsprechend Taxis sowie öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen oder sich von einer nüchternen Person mitnehmen zu lassen. Zudem sollte am Steuer eines Fahrzeugs die Wahl des Kostüms gut überlegt sein, denn neben freiem Gehör und freier Sicht darf die Erkennbarkeit des Gesichts nicht beeinträchtigt sein, ansonsten droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürger eine frohe und sichere Fasnachtszeit! Helau!

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westhessen – Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Telefon: (0611) 345-1042 / 1041 / 1043
E-Mail: pressestelle.ppwh@polizei.hessen.de

Die Meldung ist 1:1 vom Polizeipräsidium Westhessen übernommen. Original-Meldung.

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